Hausdurchsuchung bei Minderjährigen ohne Anwesenheit der ERziehungsberechtigten
ist es zulässig, das man bei einer 15 Jährigen eine Wohnungsdurchsuchung wegen des Verdachts eines Handy-Diebstahls durchführt, ohne das die Erziehungsberechtigte anwesend ist. Es waren nur die Großeltern im Haus. Die Erziehungsberechtigte wurde auch nicht von den Beamten telefonisch informiert. Der Diebstahl soll sich Anfang Oktober zugetragen haben, Die Durchsuchung am 04. Dezember!
2 Antworten
Wenn Großeltern im Haus waren, ja.
Wenn Polizei einen Durchsuchungsbeschluss hat, auch, egal ob Großeltern da wären oder nicht.
Wenn die Besitzer/Mieter des Hauses / der Wohnung zugestimmt haben dann Ja!
Wenn die Grünen eine Durchsuchung'erlaubnis' von der Staatsanwaltschaft haben/hatten dann auch Ja!
Wenn keine der beiden Situationen zutreffen dann sofort bei der *Staatsanwaltschaft melden! Viele Polizisten begehen Straftaten und kommen damit davon weil die Beteildigten nicht wussten das dies unerlaubt war. :P
lg chalk
EDIT: * Beteiligter; * Staatsanwaltschaft