Bildungsgutschein gnadenlos verweigert!?

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Hallo!! hatte auch schon viel Äger mit der ARge und habe zu letzt nur noch mit ein Anwalt mit denen gesprochen!! Am besten ist du suchst dir ein das ist für dich Kostenlos und läßt dich beraten der kann dir sagen ob das rechtens ist!!!Es gibt spezielle für die Arge!! Lass es dir nicht gefallen!! Wünsche dir viel Glück----

ichmalzwei 
Beitragsersteller
 06.12.2010, 10:20

gibts dort spezielle anwälte, wenn ja wo finde ich diese (kostenlos)?

Lene28  06.12.2010, 10:23
@ichmalzwei

du musst dir ein suchen der für Arbeitslosigkeit zuständig ist mit dem machst du ein Termin und der stellt für dich eine bescheinigung aus das die Beratung kostenlos ist!! Sowar es bei mir kann aber auch sein das du dir so eine Befreiung vom Amtsgericht holen muss schaue mal im internet bei dir in der Stadt unter Anwälte da steht immer bei für was die sind!! Und der kann dir dann genau sagen was du tun musst und macht ein termin mit dir!!

ichmalzwei 
Beitragsersteller
 06.12.2010, 10:45
@Lene28

danke an denen, dessen antworten mir hilfreich waren

Sommerkatze  06.12.2010, 11:22
@ichmalzwei

Anwalt ist völlig zwecklos. Wenn k e i n A n s p r u c h besteht -und das wurde hier von der Fragestellerin dementsprechend geschildert- kann ein Anwalt nichts ausrichten. Meine Güte, dieser Anwaltsmist immer, als ob sie sich da nun in der Arbeitsagentur vor Angst in die Hose machten... Warum wird die Energie nicht darauf verwendet, sich eine betriebliche Ausbildung zu suchen oder vielleicht auch Arbeit? Und ja, jetzt schreibt wieder, es gäbe keine... Die Vermittlungspraxis sieht anders aus!

Lene28  06.12.2010, 19:50
@Sommerkatze

aber der Anwalt ist der einzige der Ihr Genau sagen kann ob das rechtens ist!!!!! Danke für den Stern..

Maßgeblich sind die Vorschriften des § 77 (2) SGB III. Abgesehen vom unkorrekten Verhalten hält sich Dein Vermittler das Gesetz:

"Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie

  1. über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder

  2. nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist."

Du kannst einen schriftlichen Ablehnungsbescheid verlangen, in welchem die Gründe für die Ablehnung dann noch einmal explizit schriftlich aufgeführt sein werden. Dagegen ist der Widerspruch möglich.

Ansonsten: Beschwere Dich am besten bei Deinem Bundestagsabgeordneten.

dir das schriftlich geben lassen und dagegen widerspruch einlegen, notfalls über anwalt versuchen

ichmalzwei 
Beitragsersteller
 06.12.2010, 10:18

und wie kann ich das schriftlich beantragen ohne dem blöden vermittler noch einmal über den weg laufen zu müssen?

gibtsdochnich  06.12.2010, 10:19
@ichmalzwei

dieser " blöde " vermittler hat es dir gesagt, also soll er dir das schriftlich geben

ichmalzwei 
Beitragsersteller
 06.12.2010, 10:23
@gibtsdochnich

reicht es wenn ich den typ per post anschreibe? wenn ich anrufe kann er ja sagen, es ging nie ein anruf ein?

Lene28  06.12.2010, 10:24
@ichmalzwei

Beim arbeitsamt immer Sachen Persönlich abgeben und Unterschreiben lassen sonst behaupten die die haben nix bekommen!!!

ichmalzwei 
Beitragsersteller
 06.12.2010, 10:30
@Lene28

naja, die können ja jetzt auch behaupten, ich habe mich nie gemeldet, war ja alles nur mündlich

Das ist wirklich reichlich unverschämt. An deiner Stelle würde ich zum Geschäftsstellenleiter gehen und da nochmal nachfragen.

stelari  06.12.2010, 10:28

... und der wird auf die Voraussetzungen verweisen ... er hat schlicht keinen Anspruch auf diese Kannleistung

Sommerkatze  06.12.2010, 11:20
@stelari

@ichmalzwei: Was hat das denn mit "Pech und Schwefel" zu tun? Auf der anderen Seite erwartest Du schon, dass "die" sich an Recht und Gesetz halten, insbesondere was die Zahlungen angeht, oder?

ichmalzwei 
Beitragsersteller
 06.12.2010, 10:19

beim arbeitsamt halten die alle zusammen wie pech und schwefel..

Mir ist es eben bei der ARGE auch so ergangen. Ich habe weder einen Hauptschulabschluss noch eine Ausbildung. Ich gehe nachts drei Tage in der Logistik arbeiten. Sie sagen das für diesen Beruf keine Notwendigkeit besteht eine Ausbildung im Sicherheitsgewerbe zu machen und daher gibt es keinen Bildungsgutschein. Leider ist mein Job in dieser Firma bedroht da ich grundlos Abmahnungen erhalte und es dort nicht mehr lange aushalte. Für was gibt es diese Gutscheine wenn man Sie nicht bekommt. Ich habe sogar vom Ausbilder eine Übernahmegarantie. Und diese Ausbildung ist Staatlich anerkannt. Da will man eine Ausbildung machen um dem Staat später nicht auf der Tasche zu liegen und dann verweigern Sie einem so eine große Chance. Das Amt bringt die Leute in die Arbeitslosigkeit rein statt raus. Warum???????