Hausarbeit für jemand anderen schreiben - Strafe?

5 Antworten

Allein für das Schreiben einer Arbeit droht leider auch dem Ghostwriter im wissenschaftlichen Umfeld keine Strafe, wohl aber dem, der diese Texte als seine eigenen ausgibt.

Wenn der Ghostwriter nicht fristgerecht liefert, könnte man nun natürlich über Vertragsbruch etc. sprechen, aber es ist letztlich ein wenig, als wollte man den Fluchtfahrer anklagen, der nicht zum Bankraub erschienen ist.

Ghostwriter machen ein gutes Geschäft und es scheint viele Studenten zu geben die ein dickes Portmonee haben und für eine Hausarbeit mal um die 800 Euro liegen lassen. Die einen strengen sich an und die anderen suchen den Weg des geringsten Widerstandes. Damit kann man erfolgreich sein denn die Uni steht immer in der Beweispflicht es kann aber auch nicht gut gehen da jede Hausarbeit auf Plagiate geprüft wird. Du weißt nicht woher der Ghostwriter seine Quellen nimmt und wie dort genau gearbeitet wird. Wenn es auffliegt bekommt man günstigenfalls eine Verwarnung, die Arbeit wird mit 5,0 bewertet und man hat sicherlich erst recht ein Auge auf denjenigen bei künftigen Arbeiten oder man wird exmatrikuliert. Es gibt auch Prüfungsämter die verstehen in der Hinsicht keinen Spaß - verständlicherweise.

Hausarbeiten schreiben macht doch gerade Spaß! Ich studiere das, was mir Spaß macht und möchte auch meine "eigenen" Leistungen angerechnet bekommen! :-) Und ich hatte bisher auch nie Probleme, obwohl ich nebenbei noch arbeiten gehe. Bzw. ich ja nur nebenbei studiere... Und deshalb bin ich auch der Meinung, dass die Leute, die die Hausarbeiten nicht selber schreiben können/wollen, nicht studieren gehen sollten!

Ich sehe das genauso wie die anderen Antwortgeber. So etwas zu beweisen, kann mitunter nicht einfach sein. Aber wenn so etwas rauskommt, kann das für den Studenten ernste Folgen haben, so dass er z.B. exmatrikuliert werden kann.

Und ich vermute auch, dass die Dozenten schon sehr genau wissen, was es für Bücher in den jeweiligen Universitätsbibliotheken gibt. Wenn z.B. jemand nur unbekannte Bücher zitiert, lohnt sich schon eine genauere Überprüfung. Und spätestens bei der Bachelor-Arbeit gibt es ja auch ein mündliches Gespräch zur Arbeit.

Hallo,

Allgemeine Infos gibts bei Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ghostwriter

Ob es strafbar ist, hängt wohl davon ab, ob für die Hausarbeit eine (schriftliche) Selbstständigkeitserklärung gefordert ist. Wenn nicht, dann ist es vielleicht nicht strafbar, verstößt dennoch gegen die Prüfungsordnung und kann somit Konsequenzen nach sich ziehen.

Zum zweiten Teil der Frage kann ich keine Auskunft geben, aber nach gesundem Menschenverstand würde ich sagen, es greift das BGB.

Grüße.

Kann dies problematisch werden?

Und wie. Üblicherweise kontrolliert der Auftraggeber aber regelmäßig den Fortschritt der Arbeiten und wird auch eine angemessene Vertragsstrafe für den Fall der nicht rechtzeitigen Fertigstellung vereinbart haben.

homer092 
Beitragsersteller
 20.03.2018, 14:29

Naja aber wäre so ein Vertrag überhaupt rechtens? Immerhin geht es hier um das schreiben einer Hausarbeit für ein Studium, ich kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist.

GanMar  20.03.2018, 14:31
@homer092

Oh, man darf sich duchaus eine Ausarbeitung zu einem Thema schreiben lassen. Man muß vertraglich ja nicht erwähnen, daß man die Arbeit anschließend als eigene Leistung irgendwo abgeben möchte.

Jerne79  20.03.2018, 15:40
@homer092

Einen Text in Auftrag zu geben, ist rechtlich kein Problem. Du kannst jederzeit was du willst von jemand anderem schreiben lassen.

Allerdings verhindern glücklicherweise Studien- und Prüfungsordnung, dass man diese an der Uni ohne Probleme als eigene Texte ausgeben kann.

In meinen Augen sollten solche Fremdarbeiten noch deutlich drastischer bestraft werden. Wer nicht in der Lage ist, selbst Seminar- und Abschlussarbeiten zu verfassen, der hat im Wissenschaftsbetrieb nichts verloren.

GanMar  20.03.2018, 15:45
@Jerne79

Da stimme ich Dir allerdings zu!