Haus wo ich zur Miete wohne wird versteigert?
Hallo das Haus wo ich seit 4 Jahren wohne wird jetzt im Sep. Versteigert . Wie sieht es dann aus ? Muss ich raus ? Wenn ja muss der neue Besitzer mir was gleichwertiges suchen ? Bin alleine mit zwei Kids und Hund, werde nix so schnell finden schon garnicht in der Größe und für den Preis .
10 Antworten
Der neue Eigentümer "kauft" Euch mit.
Er kann dann wegen Eigenbedarf kündigen.
Bei 4 Jahren zur Miete hast Du dann eine Kündigungsfrist von 3 Monaten
Nein er muss Dir nichts neues suchen.
Stimmt, kann er
Der neue Eigentümer "ersteigert" Deinen Mietvertrag mit.
Das heißt er hat dieselben Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag wie der alte Eigentümer auch.
Es gibt im BGB den Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete", das heißt, dass ein Käufer den Mietvertrag so übernehmen muss wie er ist.
Aber der "Neue" darf dann unter Berufung auf § 57a Zwangsversteigerungsgesetz mit gesetzlicher Frist kündigen. Bei einer Wohndauer von vier Jahren gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Darauf wirst du dich wohl oder übel einstellen müssen. Aber wenn du jetzt schon weißt, wann das Haus versteigert wird, solltest du die zusätzliche Zeit nutzen für den Fall der Fälle. Der neue Eigentümer (nicht Besitzer! Besitzer einer Wohnung ist der Bewohner) ist nicht verpflichtet, dir Ersatz zu suchen, das ist allein deine Sache.
Der Ersteigerer erwirbt übrigens schon mit dem Zuschlag in der Versteigerung das Eigentum am Grundstück (§ 90 ZVG), nicht erst mit der Eintragung im Grundbuch.
Ob und wann Du raus mußt kann man nicht sagen.
Der Ersteher kann das Mietverhältnis nach der Versteigerung, soweit ich weiß binnen 4 Wochen, ohne Grund, zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Versäumt er das, bleibt ihm, wenn er das Mietverhältnis nicht mit Euch fortsetzen möchte, nur noch die Kündigung aus wichtigem Grund. Zum Beispiel Eigenbedarf.
Soweit es sich um ein Einfamilienhasu handelt ist zu vermuten, dass der zukünftige Eigentümer kündigen wird.
Lies Dich hier erst einmal ein:
Sonderkündigungsrecht nach einer Zwangsversteigerung - Mietrecht.org
www.mietrecht.org/kuendigung/sonderkuendigungsrecht-nach-zwangsversteigerung/Und mit 100% Sicherheit wollen die nicht einziehen .
Und mit 100% Sicherheit wollen die nicht einziehen .
Unsachlich - oder kennst Du schon hellseherisch denjenigen, der in ca. 3 Monaten das Haus ersteigern wird?
Und selbst wenn sie nicht einziehen wollen, können sie Dich kündigen, um das Haus dann zum Beispiel komplett zu sanieren, um es dann viel teurer wieder zu vermieten oder zu verkaufen.
Nein das ist ein zwei Familienhaus
Spielt nicht zwingend eine Rolle, der neue Eigentümer kann auch beide Wohnungen für sich beanspruchen.
Oder die Mieter haben einfach Glück und der neue Käufer möchte nur sein Geld anlegen.
Nach der Versteigerung kann er auch ohne Grund kündigen.