Haus doppelt versichert - strafbar?
Hallo,
ich habe letzes Jahr im September eine gebrauchte Immobilie samt Mieter erworben. Mir hat die alte Verischerung geschrieben und mir ein angebot gemacht. mir war dieses zu teuer und nicht gut genug. Leider habe ich das kleingedruckte nicht gelesen. Die Verischerung verlängert sich automatisch. Ich habe also eine neue abgeschlossen.Dann kam es zu einem Versicherungsschaden nach einem Einbruch. Dies habe ich méiner neuen Verischerung gemeldet und alles eingereicht. Es wird jetzt bearbeitet. Dann kam eine Mahnung der alten Versicherung und erst dann merkte ich was passiert war. Wie muß ich jetzt vorgehen ? eigentlich zählt ja das recht der älteren Verischeurng. DIeses hat aber eine SB von 1000 Euro, was mir nicht zusagt. kann ich jetzt einfach alles weiter über meine neue Versicherung laufen lasse und die alte Fristgerecht kündigen ? Mache ich mich damit Strafbar ?
4 Antworten
eigentlich zählt ja das recht der älteren Verischeurng.
Im Schadensfall wird die aber nicht böse sein wenn das von einer anderen Versicherung geregelt wird.
Du kannst der alten Versicherung ja einen Aufhebungsvertrag anbieten:
Ihr braucht nicht zu zahlen, dafür heben wir die Ansprüche auf.
ich hielt das für eine legale Möglichkeit, hab aber wenig Ahnung von Versicherungen.
Sorry falls ich hier falsch liege.
Was du hast , nennt man eine „Doppelversicherung“. (§59 VVG) Das ist nicht strafbar, aber 'raus geschmissenes Geld, denn der Schaden wird nur einmal bezahlt.
Ob und wie sich die beiden Versicherungen den Schaden teilen, kannst du getrost denen überlassen.
Nach § 60 VVG kannst du verlangen, dass der später geschlossene Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres (genauer der Versicherungsperiode) aufgehoben wird, wenn du den „ohne Kenntnis von dem Entstehen der Doppelversicherung geschlossen“ hast.
Die neue Versicherung wird das aber nicht so ohne weiteres schlucken, denn du hättest ja das „Kleingedruckte“ des alten Vertrags lesen können.
Was du jetzt (meiner Meinung nach) tun solltest:
Kläre erst einmal, wieso du die alte Versicherung am Hals hast. schließlich hast du mit denen keinen Vertrag geschlossen, der sich automatisch verlängern könnte.
Teile der neuen Versicherung mit, dass noch eine ältere besteht und dir nicht klar war, dass du die als Erwerber automatisch übernommen hast. (Vielleicht bekommst du von denen auch einen Tipp zum vorigen Punkt.) Teile auch mit, dass du an dem Vertrag mit ihnen interessiert bist und du gerne zu ihnen wechselst, sobald der alte Vertrag beendet werden kann.
Unter diesen Umständen lässt die neue Versicherung vielleicht mit sich reden...
Mir fällt gerade auf, dass du hier auch direkten kontakt mit einem Experten aufnehmen kannst: http://www.gutefrage.net/tag/sprechstunde-cosmosdirekt-13-x6/1
Also, Sie können die neue Gesellschaft regulieren lassen, sollten Sie aber darauf hinweisen, dass ein Vertrag mit älteren Rechten besteht. Der neuere Vertragspartner wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim alten Vertragspartner Regress nehmen, wobei er € 1000 selbst zahlen muss. Da Ihnen ein Kündigungsrecht im Schadenfall zusteht, können Sie den Altvertrag zur nächsten Fälligkeit kündigen.
Welcher Schaden, den eine Gebäudeversicherung reguliert, entsteht denn bei einem Einbruch?
Der Vorschlag ist nach VVG aber ziemlich bedenklich.