Hat man beim Lackierer Garantie?
Hallo, mein Auto war vor ca. 1,5 Jahren beim Lackierer, da es an den Kotflügeln anfing zu rosten. Der Lackierer hat die Kotflügel abgeschliffen, nicht ausgetauscht. Nun ist mir beim Reifen wechseln aufgefallen, dass wieder an genau den gleichen Stellen Rostblasen unter dem Lack zu sehen sind. Muss mir der Lackierer bei der erneuten Behebung des Schadens entgegenkommen?
3 Antworten
Das ist schwer zu sagen. Wenn der Kotflügel nun von innen durchgerostet ist, ist das nicht die Schuld vom Lackierer.
das kann andere Ursachen haben - warum sollte er dir entgegen kommen?
Es gibt eine gesetzliche Regelung. 24 Monate Mängelhaftung außer er hat es (auf der Rechnung vermerkt) auf 12 Monate begrenzt.
Aber nach 1,5 Jahren musst Du beweisen, dass es an der mangelhaften Arbeit lag.
Ich würde mit der Rechnung mal hinfahren und verhandeln ob er Dir nicht einen Sonderpreis macht. Ist er uneinsichtig solltest Du einen Gutachter fragen. Sofern Du keine Rechtsschutz hast würde ich es lassen, ansonsten kann eine Klage oder eine Androhung viel bewirken!
Vllt. hat er den Rost nicht richtig entfernt.
ja du hat eine 24 Monate gewährleistung der Lackierer muss die beweisen das er nix falsches gemacht hat da er das nicht kann ohne Beweise muss er dir eine Gewährleistung geben das gleiche hatte ich auch mit mein Lackierer müsste ich vorgehen
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte. (2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden. (3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
ich habe mich verlesen habe 1,5 Monate gelesen
In den ersten 6 Monaten hat FragDenis Recht, der Lackierer muss beweisen, dass alles korrekt war. Danach musst Du beweisen, dass er mangelhaft gearbeitet hat. Das nennt man Beweislastumkehr und scheinbar sollte man FragDenis dann nicht mehr fragen ^^