hat man als Teilzeitkraft weniger abzüge als, als Vollzeitkraft?
ich und meine freundin wollen bald in der gleichen firma anfangen sie als teilzeit und ich als vollzeit (einzelhandel) sie hat gestern gemeint dass sie weniger abzüge hätte als ich!! wir bekommen aber beide den gleichen stundenlohn !!! stimmt das ???? sie hatte das bespiel genannt: wenn ich nur 60std. gearbeitet hab und sie auch haben wir beide ca. 400 euro Brutto aber ich mehr abzüge weil ich vollzeit bin !!!????
13 Antworten
nein, das kann nicht sein. Man hat weniger Abzüge wenn man weniger verdient. Die Anzahl der Stunden spiel gar keine Rolle. Nur wenn man Sonn und Feiertags arbeitet, hat man weniger Abzüge, da diese nicht so versteuert werden. Allerdings arbeitet doch niemand für 400 Euro in Vollzeit!!! Das ist ja ein Stundenlohn von 2,50 Euro. Bis zu 800 Euro brutto zahlt man ja eh keine Steuern.... nur Kranken, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Und diese Beiträge sind konstant prozentual vom Brutolohn
bei 400 euro jobs werden die sozialabgaben in der regel nur vom arbeitgeber gezahlt. daher haben die arbeitnehmer weniger abgaben. krankenversicherung etc. ist immer prozentual, also natürlich auch weniger als bei dir.
Such einfach mal über Google einen Brutto-Nettorechner, dort bekommst du dann auch die genauen Zahlen.
Bei 400€-Job muss der AG nur einen Pauschalbetrag abführen.
nee sie es ist normeler job Teilzeit kein 400€basis
Der Steuersatz unterliegt einer Progression, und die Besteuerung setzt auch erst ab dem 1. Euro oberhalb des Steuerfreibetrags an. Das heisst, jemand, der nur Teilzeit arbeitet, verdient weniger, und unterliegt deshalb einer vermutlich geringeren Besteuerung und Sozialabgabenlast.