Hat die Einwanderungsbehörde von Japan zugriff auf Bundeszentralregister von Deutschland?

4 Antworten

Niemand, auch keine Behörde, hat direkten Zugriff auf das Bundeszentralregister, es ist online nicht aufrufbar.

Es werden, auf Antrag, Führungszeugnisse ausgestellt oder Auszüge an Behörden versendet.

Leider ist es so, dass schon kleine Vorstrafen zu einem lebenslangem Einreiseverbot führen.

Ich habe ein wenig gegoogelt. In einem englischsprachigem Forum wurde jemanden beim Antrag auf ein Touristenvisum seine Jugensünde (6 Monate Haftstrafe, über 20 Jahre her) ein lebenslanges Einreiseverbot bedeutet. In einem anderen Fall im gleichen Forum wurde berichtet, dass ebenfalls vorbetrafter (4 Monate Haftstrafe, über 10 Jahre her) 4,5 Jahre und 5 Anwälte gebraucht hat, um ein Visum zu bekommen, um endlich seine Schwiegereltern besuchen zu dürfen, obwohl er mit einer japanischen Staatsbürgerin verheiratet war.

Lügen ist auch nicht unbedingt empfehlenswert, denn wenn es aufkommt, dann ist es auch noch illegale Einreise, was empfindliche Strafen bis zu mehreren Jahren Haft nach sich ziehen kann. Es fliegt zwar aber nicht sofort auf, allerdings könnte es aufkommen, wenn man mit der Polizei in Kontakt kommt. Dazu reicht es schon, wenn man in der U-Bahn aus versehen einen falschen Fahrschein gezogen hat, einen Autounfall hatte oder irgendein Verkehrsschild. Dann können die Japaner beim BZR anfragen.

Dem Threaderöffner kann ich nur raten, sich ein anderes Urlaubsland zu suchen und Japan endgültig aus seinen Träumen zu streichen.

Woher ich das weiß:Recherche

Warum willst du beabsichtigt gegen die Einreisebedingungen eines anderen Landes mit Vorsatz (Verschweigen und Lügen) verstoßen? Wenn die dieses Wissen haben, könnten sich dich direkt und berechtigt gleich in Abschiebehaft nehmen.

Es ist aber richtig, dass diese Frage auf der Einreisekarte (der weißen) gestellt wird.

Bleib ehrlich und dann wird schon alles gut gehen. Eine zurückliegende Vorstrafe zeichnet keinen Berufsverbrecher aus. Man wird dich eben genauer Befragen und dann nach Einzelfall entscheiden.

theCapsicum  18.05.2018, 09:49

Wenn du sicher gehen willst, dann kontaktierst du vorher ein japanisches Konsulat in Deutschland, die dürfen dir rechtssichere Auskünfte und Zusagen geben.

weltfahrer  18.12.2018, 01:39

Wer auf der Einreisekarte JA ankreuzt, kommt in einen Verhörraum. Dor wird er eine Stunde lang verhört und zu seiner Straftat ausgefragt. In 90% darf er dann sofort mit dem nächsten Direktflug auf eigene Kosten zurückfliegen. So habe ich es im englichen Tripadvisorforum gelesen.

weltfahrer  19.09.2018, 02:03

Finde dich einfach damit ab, dass du NIE mehr nach Japan darfst. Leute mit Vorstrafe dürfen nicht rein, egal wie lange es her ist. Selbst Jugendstrafen werden 30m Jahre später noch zum Problem, obwohl nie mehr etwas vorgefallen ist. Die japanische Kultur kennt keine zweite Chance.

Nein, haben sie nicht.

Es gibt aber möglicherweise noch andere Wege. So ein Visum dauert ja bekanntlich seine Zeit...

Miatabrot  18.05.2018, 11:18

Nur schade, dass man für Japan gar kein Visum benötigt...

exxonvaldez  18.05.2018, 22:54
@Miatabrot

Erstaunlich.

Das hätte ich nicht erwartet.