Hartz4 und Sportwagen im Hof?

15 Antworten

Kann gut möglich sein. Vielleicht hat er von seinen Eltern etwas ausgeliehen , oder er hat sich mit dem Geld der Eltern ernährt und sein H4 zur seite getan. Oder er bekommt mit H4 noch Arbeitslosengeld weshalb er mehr Geld bekommt. Gibt viele Theorien , frag ihn doch einfach mal ;)

Lg

Ob das "klargeht", hängt von Fall zu Fall ab und kann niemand ohne Kenntnis seiner Akte bzw. aller Einzelheiten beurteilen. Möglicherweise ist ein Elternteil der Eigentümer des Fahrzeugs.

Im Hartz4-Antrag muß er den PKW angeben, wenn er Eigentümer ist, und auch, dass er in einer Bedarfsgemeinschaft mit seinen Eltern lebt. 

troublemaker200 
Beitragsersteller
 20.08.2016, 13:35

Karre gehört ihm und läuft auf seinen Namen

Im Hinblick auf Hartz 4 Regelungen kannst Du davon ausgehen, dass er als 24jähriger keine Leistungen nach SGB II bezieht. Als unter 25jährigem sind ihm hier die Eltern zum Unterhalt verpflichtet.

Sollte der Wagen auf ein Elternteil zugelassen sein oder diesen ( wenn möglicherweise auch nur auf dem Papier ) gehören, dann kann er auch als Hartz 4 Empfänger weiterhin damit rumfahren.

MeLi2413  20.08.2016, 18:11

aber woher weißt du genau das er der Halter ist? hast du seine Papiere gesehen oder hat er das nur erzählt??

troublemaker200 
Beitragsersteller
 20.08.2016, 14:59

? Er ist Halter, Versicherungsnehmer, steht im Brief und Kaufvertrag. Wer soll sonst Eigentümer sein wenn nicht er?

wilees  20.08.2016, 15:02
@troublemaker200

Z.B. die Eltern, wenn sie das Geld als Kredit gegeben haben. Könnte allerdings eckig werden, dies zu beweisen.

troublemaker200 
Beitragsersteller
 20.08.2016, 13:34

Karre läuft auf ihn!

wilees  20.08.2016, 13:35
@troublemaker200

Damit ist er zwar Halter, aber nicht zwingend Eigentümer.

Guten Tag,

vielleicht läuft die Zulassung unter anderem Namen. Das sollte Dich aber eher "kalt" lassen.

Es ist sein Leben!

troublemaker200 
Beitragsersteller
 20.08.2016, 15:01

Ruhig brauner. Weder bin ich neidisch noch spioniere ich. Alles cool!

troublemaker200 
Beitragsersteller
 20.08.2016, 13:25

Nein, läuft definitiv alles auf ihn.

Berlinfee15  20.08.2016, 13:35
@troublemaker200

Wenn ER einen Panzer vor der Tür hätte, wären Gedanken sicher angebracht, so jedoch kann der junge Mann leben, lieben, lachen und sein eigenes Vergnügen ausleben. Dazu braucht man keinen neugierigen Nachbarn der auskundschaften möchte warum, wieso, weshalb!?  Stell Dir die Situation umgekehrt vor! Wäre es Dir angenehm?

Wenn er mit 24 noch bei seinen Eltern wohnt,diese aber kein ALG - 2 bekommen,dann bekommt er als unter 25 jähriges Kind auch kein ALG - 2,denn bis zum 25 Lebensjahr sind im SGB - ll die Eltern zum Unterhalt verpflichtet !

Die Eltern werden ja noch nicht so alt bzw.krank sein,dass sie Altersrente / Rente und zusätzlich noch Leistungen vom Sozialamt nach dem SGB - Xll - bekommen,wenn sie schon kein ALG - 2 beziehen ?

Wenn er das ganze im Monat vor der Antragstellung geerbt und gekauft hat,dann ist das erst einmal kein Problem,denn dann handelt es sich um Vermögen und nicht um Einkommen.

Dieses wird dann bis zum so genannten Schonvermögen nicht auf evtl.Leistungen angerechnet.

Das KFZ - stellt hier privilegiertes Vermögen dar,deshalb darf dieser Wert ( bis 7500 € Zeitwert ) dann nicht auf das Schonvermögen angerechnet werden,so wie eine selber bewohnte Immobilie.

Dann stünde ihm pro Vollendetem Lebensjahr 150 € zu + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,wenn er da angenommen 23 war,dann dürfte er noch mal 3450 € + einmalig 750 € = 4200 € besitzen,min.aber 3100 € + diese einmaligen 750 €.

Der Rest des Erbes würde dann normalerweise nach Abzug von Freibeträgen und evtl.weiteren absetzbaren Beträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen auf den Bedarf angerechnet,wenn vom Erbe noch etwas übrig wäre und das Jobcenter Kenntnis davon hätte,wenn der Betrag über dem Schonvermögen liegen würde.

Das der PKW - dann über dem Zeitwert von 7500 € liegt würde zunächst erst mal ein Problem darstellen,würde vom Erbe nichts mehr da sein und er hätte keine weiteren Ersparnisse,dann würden zu diesem Zeitwert noch mal das zustehende Schonvermögen von angenommen 4200 € kommen.

Dann würden von den 30.000 € schon mal 11.700 € weg sein,dann käme noch der Wertverlust dazu,dass geht ja schnell und bei einem evtl.Verkauf würde er dann noch mal einen großen Verlust hinnehmen müssen,dass ganze könnte dann eine unbillige Härte darstellen und von der Forderung der Verwertung könnte abgesehen werden.