hartz4: meldesdresse ist zur zeit nicht meine wohnadresse.reicht postadresse für hartz4-antrag?
wohne zurzeit kostenfre+vorübergehendi beieinemBekannten,binabernoch bei meiner ehemaligen adresse angemeldet,solange ich eine neue,eigene,wohnung finde.reichtes bei ALG2-antrag wennich meine derzeitige anschrift als temporären aufenthaltsort angebe?mußich zudem beziksamt,daß inden zuständikeitsbereich meiner derzeitigen aufenthaltsadresse fällt?
6 Antworten
Seit 2007 ist Jedermann verpflichtet, eine KV zu haben, entweder bei einer gesetzlichen Kasse oder bei einer privaten. Was also ist dann eine "freiwillige KV"?
Es gibt höchstens "freiwillig gesetzlich Versicherte, wie Freiberufler, Selbstständige und andere Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind". Das kostet mindestens "im Jahr 2015 monatlich 132,30 Euro plus Zusatzbeitrag".
Das übernimmt das Jobcenter und überweist den Mitgliedsbeitrag direkt an die KV.
Ob, wann und wie man als Selbständiger wieder in eine private KV wechseln kann, weiß ich nicht. Normalerweise kommt das auf den Vertrag an, den man mit seiner alten KV hat.
Gruß aus Berlin, Gerd
SGB II § 36 Örtliche Zuständigkeit:
"Für die Leistungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. (...)."
Dazu lese man u. a. http://de.wikipedia.org/wiki/Gewöhnlicher_Aufenthalt
Da man sich an seinem gewöhnlichen Aufenthalt auch anmelden muss, gilt in der Regel die Meldeadresse als gewöhnlicher Aufenthalt.
Wenn das die alte Wohnung ist, und man schläft nur ein paar Tage bei einem Freund, bis die neue Wohnung fertig ist, soll und kann man die alte Adresse nutzen - und danach die neue.
Wenn aber die alte Wohnung völlig flöten ist und noch keine neue in Sicht, dann gibt man eben die Wohnung des Freundes an. Wenn man sich da nicht melden kann oder will, dann muss man das halt dem Jobcenter erklären - das kann dann schon in Ordnung gehen, muss aber nicht.
Als Adresse gibt man eben an "bei Mustermann" oder "c/o Mustermann".
Gruß aus Berlin, Gerd
danke für deine ausführliche antwort. ichhätte nocheine weitere frage: ichwar bisjetzt freiwillig versichert;kannich auch weiterhin freiwillig versichert bleiben-bei alg2-bezug wirdja normalerweise vonder arge pflichtversichert und der betrag direkt andie KV überwiesen.kann die arge zustimmen daßich freiwillig versichert bleiben kann,also kannich vonder pflichtversicherung befreit werden,undwird mirdann der pauschalbetrag vonder arge aufmein konto überwiesen bzw barausgezahlt? und könnteich denn inzukunft die befreiung jemals auchwieder rückgängig machen??
Erkläre beim Jobcenter Deine momentane Wohnsituation und die Gründe, die dazu geführt haben.
Geh nicht allein hin, sondern in Begleitung mit einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt.
Lies meine ausführliche Info zum
►Umgang mit Sozialbehörden◄
mit meiner Ergänzung darunter, um Schwierigkeiten beim Amt zu vermeiden. Und lade Dir die dort genannte Information ►Legitmation eines Beistands◄ vom elo-forum runter: ◝
https://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden---zb-jobcenter-und-grundsicherungsamt◝
Das Recht auf Begleitung durch Beistände / Ämterlotsen gilt für das Aufsuchen aller Behörden und behördenähnliche Einrichtungen.
‹(•ﮟ•)›
Und schau hier rein:
►Erreichbarkeit Hartz IV-Empfänger◄
Nein, eine Postadresse reicht nicht für einen ALG2-Antrag, und auch sonst ist man verpflichtet, sich zeitnah dort anmelden, wo man tatsächlich wohnt – das wäre in dem Fall wohl an der Adresse Deines Bekannten. An diese Meldeadresse kommt dann auch alle Post, und zwar ausschließlich dort hin.
Man kann dir auch als Auflage erteilen ernsthafte Bemühungen der Wohnungssuche nachzuweisen. Wie willst du denn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen ohne festen Wohnsitz?
Du musst sicher stellen, dass du für das Amt innerhalb von 24 Stunden persönlich erreichbar bist. Ein Problem ist natürlich die Übernahme der Kosten der Unterkunft. Wenn du gar keine feste Unterkunft hast, gibt es auch keine Kostenerstattung
ok,daskannich sicherstellen,allerdings kannich,wiegesagt, zurzeit nur eine c/o-adresse angeben;stimmtes daßich verpflichtet bin am briefkasten/klingelschild meinen namen anbringen muß?reichtdennnicht die c/o-adresse?? übernahme von kosten enstehen der arge erstmal keine,daich kurzfristig erstmal kostenfrei beimeinemBekanten untergekommen bin
ok,d.h.wennich aufs amt komme und meinen perso mitbringe,aufdem noch meine alte,nichtmehr aktuelle,adresse eingtragenist,und denen meine momentane aufenthaltsadresse für post usw-also woich fürdie erreichbar bin-angebe..solangeich nochkeine eigene wohnung gefunden habe..,meinst du,dievwerden vonmir verlangen,mich bei meinemBekannten offiziell anzumelden,um überhaupt eineAntrag stellen zukönnen??