hartz 4 und brandschaden

6 Antworten

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Das ist eine Entscheidung des Sachbearbeiter, bei der er die Situation im Einzelfall beurteilen muss. Dazu wird er normalerweise den Bedarfsfeststellungsdienst vorbeischicken, der die Sache vor Ort anschaut und beurteilt.

Grundsätzlich soll man von der Regelleistung etwas ansparen, um plötzliche Ausgaben bestreiten zu können, z.B. wenn die Waschmaschine kaputt ist. Ein Brandschaden dürfte meist so hoch sein, dass das Ansparen nicht möglich ist. Dennoch ist man in einer akuten Notlage (keine Wohnungseinrichtung mehr), in der jedem geholfen werden sollte. Möglich wäre eine Übernahme einer Ersteinrichtung als Zuschuss oder Darlehen.

Die Hausratsversicherung wird bei Alg2 nicht übernommen. Es ist lediglich möglich, sie vom Erwerbseinkommen abzusetzen (wenn man welches hat), so dass der Betrag nicht auf den Bedarf angerechnet wird.

Warum sollten die das tun?

teufeline25 
Beitragsersteller
 27.12.2009, 18:55

warum nicht?

Volker13  27.12.2009, 18:57
@teufeline25

Weil es dafür keine gesetzliche Begründung gibt!

micky2009  27.12.2009, 18:57
@teufeline25

Weil wir nicht nur für dich arbeiten gehen

teufeline25 
Beitragsersteller
 27.12.2009, 18:58
@micky2009

les erst mal oben bevor du blöde sprüche bringst

teufeline25 
Beitragsersteller
 27.12.2009, 19:00
@micky2009

sorry ich habe ja nicht gewusst das es hier um rechtschreibung geht

Nein,das ist Deine Sache.

sie werden sich wohl daran beteiligen, aber wahrscheinlich nur mit einem darlehen, was du beantragen musst

Selber Schuld wenn Du keine Versicherung hast. Nur die ist dafür zuständig.