hartz 4 umzug in andere stadt

6 Antworten

muss die arge damit einverstanden sein das wir weg ziehen?

Wenn ihr die Umzugskosten von dort erstattet haben wollt: Ja.

Wenn ihr es selber finanziert, ist das kein Problem.

Falls die Arge es finanzieren soll, müsst ihr in der neuen Stadt einen Vollzeitjob nachweisen können.

Indivia  27.05.2012, 17:33

Nein, einen Vollzeitjob muss man nicht nachweisen, man darf auch so umziehen, wenn man es begründen kann.Hier wäre der Arbeitsweg eine Begründung.

Plasmafunke  27.05.2012, 17:35
@Indivia

Das ist leider falsch. Ich habe es am eigenen Leib erlebt. Deshalb weiß ich das so genau...........

Indivia  27.05.2012, 18:12
@Plasmafunke

Na, also mein Freund durfte ohne Vollzeitstelle umziehen, und eine Bakantte von uns ,welche noch nie gearbeitet hat ( und auch nie die Absicht hatte) ist mindestens schon 8 mal umgezogen. Hast du den Antrag auf Umzug denn schriftlich gestellt ? Und bei einem Nein widerspruch eingelegt und eine begründung gefordert. Denn ein Nein spricht gegen das Grundgesetz Generell kann jeder ALG II Empfänger umziehen - egal ob mit oder ohne Zustimmung des Leistungsträgers, genau dieses Recht wird auch durch die Formulierung des § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II zum Ausdruck gebracht, denn dort steht "soll" und nicht muss. Dabei ist es auch unerheblich, ob er/sie innerhalb des Ortes oder in einen anderen Ort innerhalb der BRD umzieht. Das folgt ebenfalls aus der Formulierung des § 22 Abs. 4 SGB II, denn dort ist von "bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers" sowie von "der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger" die Rede. Anderer Ort = anderer Träger.

Wenn man mit Zustimmung des Leistungsträgers umziehen will, bedeutet dies, dass man lt. § 22 Abs. 4 SGB II die Zustimmung des "bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers" zur neuen Wohnung vor Unterschrift des Mietvertrages einholen muss. Mit Zustimmung können auch Umzugskosten und Mietkaution nach § 22 Abs. 6 SGB II beantragt werden.

Wenn man ohne Zustimmung des aktuellen Leistungsträgers und innerhalb dessen Zuständigkeitsbereiches umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten: 1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II nach einem nicht genehmigten Umzug der Leistungsträger für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Hierbei wird die Warmmiete insgesamt betrachtet. Der Anspruch auf Übernahme von Betriebskostennachzahlungen für die neue Wohnung ist dabei i.d.R. ausgeschlossen. Kostet die neue Wohnung mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit seines ALG II-Bezuges selbst tragen, auch wenn sie innerhalb der Angemessenheitskriterien liegen. Dies gilt nicht, wenn man den Zuständigkeitsbereich des aktuellen Leistungsträgers verlässt oder den Wohnort wechselt, da einem eine freie Wohnortwahl zusteht. Das problem ist man muss dort seine Rechte kennen, sonst machen die ihre eigenen Gesetze.

nein, das jobcenter muss nicht unbedingt damit einverstenden sein.

folgen bei einem umzug ohne zustimmung innerhalb der gleichen kommune wären:

  • umzugs- und renovierungskosten werden nicht übernommen
  • die miete wird in tatsächlicher höhe bis max. zur höhe der alten gezahlt
  • nachzahlungen aus der nebenkostenabrechnung werden nicht übernommen

zieht ihr in eine andere kommune müsst ihr lediglich umzugs- und renovierungskosten selbst tragen. die miete wird bis zur angemessenheitsgrenze des neuen wohnortes übernommen (die höhe der alten miete ist dabei egal)... ABER da müsst ihr aufpassen denn jede kommune hat andere mietspiegel und so kann die höhe der angemessenen max. miete schon wieder ganz anders sein als in eurem jetzigen wohnort. erkundigt euch also vorher beim neuen wohnort wie dort die angemessenheitskriterien sind.

Wie gesagt wenn ihr den Umzug und die kaution ertstattet haben wollt dann ja, ansonten ist deutschland ein ( angeblich) freies land , zumindest habt ihr noch die freie Wohnortwahl. Ihr msolltet allerdings dran denken das die Wohnung der Kdu entsprechen sollte, welche das JC vorgibt.

Indivia  27.05.2012, 17:31

Und lass dir wenn bitte alles schriftlich geben beim JC.

Ja !! Meine Frau & ich , sind vor zwei Jahren, aus dem Erzgebirge nach Dresden gezogen, wegen der Arbeit. Wir haben der Arge, einfach gesagt das wir umziehen wollen & schon eine Wohnung gefunden haben.Wir haben, der Wohnungsbaugesellschaft , ganz " Klipp & Klar" gesagt, was Sache ist. Haben die Mietkaution von 1800,-€ bezahlt & konnten, 4 Wochen später einziehen.

wir wünschen Euch , viel Glück, dabei !!!!!!!