Handyvertrag gültig ohne Erhalt von SIM-Karte?
Hallo ;)
Ich wollte vor ca. einem Jahr einen Handyvertrag über Sparhandy abschließen (O2 komplettflatrate; mit Handy).
Kurz nach Abschluss habe ich jedoch wieder per E-Mail mit Angabe der Bestellnummer widerrufen. Als Antwort bekam ich, dass unter angegebener Bestellnummer keine Daten vorliegen.
Ich habe dann wochenlang nichts mehr gehört.
Plötzlich bekam ich eine E-Mail von o2, dass meine SIM-Karte jetzt eingetroffen wäre und wie ich sie aktivieren könne.
Danach haben sie angefangen, Geld einzuziehen, jedoch habe ich die Lastschriften zurückgehen lassen.
Der Witz ist: Ich habe nie schriftlich irgendetwas bekommen, habe keine SIM-Karte bekommen, kein Handy bekommen, nichts unterschrieben, nichts aktiviert.
Als ich die Hotline anrufen wollte hieß es ich solle meine o2-Nummer angeben (braucht man um überhaupt durchzukommen), was aber nicht ging, da ich keine o2 - Nummer habe.
Die kostenpflichtige Hotline wollte ich dann nicht anrufen (sehe ich nicht ein).
Nach einem Jahr ist nun ein Inkasso-Unternehmen in mein Leben getreten; die Forderung geht über 120 Euro (wäre ja ein sehr billiger Vertrag für komplett-flat und iPhone 5).
Meine Frage:
Ist ein Vertrag zustande gekommen? Immerhin habe ich keine vereinbarte Leistung bekommen und ich habe auch kein Geld bezahlt somit wäre ja dass auch ein Widerspruch.
Danke schonmal ;)
2 Antworten
Ist ein Vertrag zustande gekommen? Immerhin habe ich keine vereinbarte Leistung bekommen und ich habe auch kein Geld bezahlt somit wäre ja dass auch ein Widerspruch.
Der Vertrag ist sicherlich zustande gekommen. Du sprichst ja selbst davon, dass du diesen abgeschlossen hast. Wobei hier zu prüfen wäre, ob das Angebot seitens des Anbieters auch angenommen wurde (per Email). Du hast jedoch den Widerruf erklärt, wodurch der Vertrag rückabgewickelt werden muss. Die Frage ist nur, ob du den Widerruf wirksam erklärt hast und dies im Streitfalle auch beweisen kannst. Sollte der Vertrag noch bestehen, hast du selbstverständlich einen Anspruch auf die vertragliche Leistung.
Doch, ein Anspruch auf Leistung kann grundsätzlich auch schon vor Erhalt der Gegenleistung bestehen - fast immer ist eben einer von beiden Vertragspartnern zuerst dran^^
Dennoch erscheint mir nach deiner Beschreibung alles gut für dich - du hast wahrscheinlich wirksam widerrufen und daneben hättest du auch nach altem Recht immer noch dein Widerrufsrecht, solange deine Ware nicht eingetroffen ist.
Moin,
finde auch, dass sich das alles ganz gut anhört. Grundsätzlich hast du 14 Widerrufsrecht - ab dem Tag, an dem du die SIM Karte erhalten hast. Jetzt wäre zu klären, ob du beweisen kannst, dass du widerrufen hast. Das sind alles Grauzonen.
Denn du wärst nicht der erste Kunde, der einfach sagt, etwas gemacht zu haben. Ich denke, du solltest dich nochmals mit o2 in Verbindung setzen und versuchen, die Sache zu klären. Sollte das nicht klappen, musst du dich zwangsläufig mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Viel Erfolg und Gruß
Gunnar
aber solange ich die vertragliche Leistung nicht bekommen habe hat der Anbieter auch keinen Anspruch auf Bezahlung eben dieser oder?
Nachweisen kann ich, dass ich den Widerruf geschrieben habe und die Antwortmail habe ich auch noch - nämlich dass keine Bestellung vorliegt.
und wenn der Vertragspartner seinen Teil des Vertrages nach einem Jahr noch immer nicht erfüllt hat gibt es doch sicherlich die Möglichkeit aus der Sache rauszukommen oder?
Ich habe ja nie ein Handy bekommen oder eine SIM-Karte...