Ich habe einer Freundin 300 Euro geliehen und sie will es nicht zurückgeben, kann ich das Geld abschreiben oder was für Möglichkeiten habe ich jetzt?
Sie hat vor 3 Monaten eine 100% Sanktion vom Jobcenter bekommen , anstatt Geld bekam sie Lebensmittelgutscheine die sie bei einem Supermarkt einlösen konnte soweit ich es verstanden habe und sie war kurz davor ihr Iphone7 beim Pfandleiher zu versetzen , dann habe ich sie gefragt wieviel sie dafür bekommen würde und ich gab ihr die genannte Summe , obwohl sie eine ältere Schwester hat die Physiotherapeutin ist und gut verdient , habe ich ihr geholfen weil von ihrer Familie nichts kam
Die Sanktion ist mit diesem Monat zu Ende , vor 8 Tagen bekam sie ihr Geld und sie hat nicht mal Anspielungen gemacht es zurückzugeben , dann wurde es mir alles zu bunt und ich hab sie direkt gefragt , was denn nun mit den 300 Euro ist und falls sie alles nicht auf einmal geben kann , dann halt die Hälfte oder jeden Monat 100 Euro ... sie sagt ( ihr genauer Zitat ) " Ich brauch das Geld für wichtige Dinge , dass wird nix ! "
Sie ist 27 Jahre Alt und hat keine Ehre und Stolz , eigentlich nur wegen diesen Satz müsste ich in ihr Gesicht spucken und ihr eine Schelle verpassen , aber ich kenne ihr Eltern , dass sind liebenswerte Menschen ... wenn ich wollte ,könnte ich den Eltern Druck machen und von ihnen das Geld bekommen , aber wieso sollen solche netten Menschen unter ihren dummen Kind leiden
Was kann ich jetzt noch machen außer Gewalt anwenden ?
9 Antworten
Private Schulden einzutreiben ist immer schwierig. Wenn du nichts schrifliches in der Hand haben solltest, wird das noch viel schwerer. Dann könnte sie alles abstreiten.
Natürlich kannst du zu einem Anwalt gehen, aber das sind alles Kosten die du dann am Hals hast.
Setze ihr eine klare Frist. Erstelle ihr einen Zahlungsplan was sie im Monat zahlen soll. Mache das am besten schriftlich mit einer Unterschrift von ihr.
Gewaltanwendung wird zu einem genialem Eigentor !
Die kann schnell sehr viel teurer werden als 300€.
Setz ihr eine Frist und wende Dich an ihre Verwandschaft wenn sie nicht zahlungswillig ist.
Da Du nichts Schriftliches in den Händen hast und sie vermutlich "dauerklamm" sein wird, ist das die beste Option um an Dein Geld zu kommen.
Ich vermute, Du wirst das Geld abschreiben müssen.
Und für mich wäre sie als Freundin gestorben.
Wenn sie 27 ist, ist sie kein Kind mehr auch wenn sie sich so benimmt.
Verklage sie zivielrechtlich. Was Sanktionen betrifft darf sie eben kein Mist bauen. Ich hätte nicht geholfen. Bei Geld hört nämlich die Freundschaft auf.
Was genau habt ihr den ausgemacht?
Du hast ihr das Geld geliehen?
Wenn ja, kannst du eine Anzeige wegen Betrug (mündlicher Vertrag ist hier abgeschlossen worden) aufgeben und zusätzlich zivilrechtlich das Geld von ihr wiederklagen.
Ich habe hier die formalen Möglichkeiten aufgelistet. Ob das ganze beweisbar ist oder nicht muss man eben der Situation entsprechend schauen.
Mündlicher Vertrag? Wie sollte dieser Vertragsschluß bewiesen werden?
Strafanzeige? Bringt kein Geld zurück.
Zivilklage? Die Kosten dafür werden schon nach dem zweiten Anwaltsbesuch die 300€ überschreiten.
Und den Pfändungstitel kann er sich dann gerahmt über´s Bett hängen.
Er kann aber nicht beweisen das ein mündlicher Vertrag abgeschlossen wurde. Er hat keine Chance ausser wenn sie es ihm freiwillig gibt oder über ihre Eltern