Handy vom Lehrer weggenommen!

10 Antworten

Nein das geht wirklich nicht. Wenn du das handy benutzt hast obwohl es verboten ist und laut Hausordnung das Benutzen ´von Handys auf dem Schulgelände untersagt ist, dann können sie es dir weg nehmen ja, ABER unter der Bedingung, dass wenn du es einforderst sie es dir umgehend wieder zurück geben müssen. In diesem Fall wurde ja eingegrenzt und es wurde gesagt nach der Schule. Wenn du also dein Handy nach der Schule wiederhaben möchtest, müssen sie es dir auch wieder geben. Es ist dein Eigentum.

HydroSpin 
Beitragsersteller
 07.03.2013, 16:13

Ja danke , dass habe ich mir auch gedacht werde morgen erstmal da einen Beschwerdebrief von meinen Eltern bei der Rektorin abgeben.

Du wirst die Nacht ohne Handy überstehen. Es ist nicht lebensnotwendig wie Essen und Trinken! Zudem gibt es eine Schul- Hausordnung, die du dir erklären lassen solltest!

NEIN! Die Lehrer dürfen dir das Handy wegnehmen, aber haben es dir - und nicht einem Erziehungsberechtigten - nach der Schule umgehend zurückzugeben!

Maximilian112  07.03.2013, 16:09

und woher weißt du das?

yaWarface  07.03.2013, 16:11
@Maximilian112

Was jippijajey schreibt ist eine Tatsache. Frag einfach mal in einem Rechtsforum um eine genauere Erklärung zu bekommen.

larry2010  07.03.2013, 16:14
@yaWarface

ein rechtsforum ist schön und gut. allerdings haben manche schule spezielle regelungen, da nützt das forum nicht

jippijajey  07.03.2013, 16:16
@Maximilian112

weil die Wegnahme des Handys ein Eingriff in die Besitz- und Eigentumsrechte des Schülers darstellt, der lediglich aufgrund der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage geschehen darf.

Zur Wegnahme zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs sind Lehrer in der Regel ermächtigt. Darüberhinaus gibt es aber keine Legitimation, dem Schüler sein Eigentum auch nach Unterrichtsende vorzuenthalten.

jippijajey  07.03.2013, 16:19
@Maximilian112

richtig, damit sind Lehrer zur Wegnahme zum Zwecke der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs berechtigt. Sobald der Zweck entfällt (spätestens am Ende des Unterrichts) fällt auch die Legitimation der Wegnahme weg ... also ist die Rückgabe angesagt!

Maximilian112  07.03.2013, 16:20
@jippijajey

Kein Widerspruch. Meine Frage bezog sich auf:

aber haben es dir - und nicht einem Erziehungsberechtigten - nach der Schule umgehend zurückzugeben!

jippijajey  07.03.2013, 16:27
@Maximilian112

ganz einfach ... weils das Eigentum des Schülers ist und nicht das des Erziehungsberrechtigten.

Wenn man von Seiten der Schule Wert darauf legt, dass die Eltern vom Fehlverhalten des Kindes erfahren, kann man das schriftlich machen. Aber vor die Herrausgabe des Handys die Schikane setzen, dass Eltern sich Zeit nehmen müssen, das Handy abzuholen, ist unzulässig.

Maximilian112  07.03.2013, 16:46
@jippijajey

Ob sie es dem Schüler oder den Eltern aushändigt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Rau Minister für Kultus, Jugend und Sport

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=169699


Ob diese Stellungnahme nun Gesetzeskraft hat weiß ich nicht. Aber so "ganz einfach...weils..." ist es nun mal nicht

cu

jippijajey  07.03.2013, 16:58
@Maximilian112

Interessant ... aber auch wenn der Kultusmininister von BaWü seine Auffassung von der Rechtslage schildert, änder ich meine Rechtsauffassung erst, wenn er mir auch ie dazu ermächtigende Vorschrift zitieren kann. Denn die bloße Meinung eines KuMis ist noch lange nicht Gesetz!

Tja das was Pech. Wenn ihr keine Handys auf dem Schulgelände nutzen dürft, dann war es eigene Dummheit. Wenn die Rektorin weg ist, ist sie weg. Soll er nun die Tür aufbrechen?

Zur Not musste eben mal paar Tage ohne das Ding auskommen. So toll sind die Dinger nicht und spätestens im Berufsleben bedeuten sie immer erreichbar zu sein, was früher nicht so wahr.

Die Teile sind eher Fluch als Segen, auch wenn du das noch nicht siehst. Ansonsten kannst du alles das und noch viel mehr auch vom PC/Telefon aus machen.

HydroSpin 
Beitragsersteller
 07.03.2013, 16:23

Wäre eine Möglichkeit :D

Das sagt mir zwei Dinge.

  1. Du hast dich während der Mittagspause im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände aufgehalten.
  2. Du hast dich geweigert, das Handy auf Aufforderung des Lehrers geweigert, das Handy auszumachen unter Berufung auf die Mittagspause.

Richtig?

Ist zwar knickrig von deinem Lehrer, aber er darf das. Lies mal hier:

Art. 56 Abs. 5 BayEUG

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. [Anm.: Sie muss es aber nicht.] Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

"Für den Fall, dass Schülerinnen oder Schüler der Aufforderung, ihr Mobilfunktelefon auszuschalten, nicht Folge leisten, ist es den Lehrkräften neben den weiterhin anwendbaren schulischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen möglich, Schülermobilfunktelefone vorübergehend abzunehmen. Die Dauer des Einbehaltens liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden wird."

Quelle und weitere Informationen: http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten.html

HydroSpin 
Beitragsersteller
 07.03.2013, 16:21

Wir dürfen Handys in der Schule anhaben, diese dürfen jedoch nicht den Unterricht stören. Ich habe ihm nachdem er mich aufgefordert hat ihm das Handy zu geben natürlich sofort das Handy ausgeschaltet.

AnitaBach  07.03.2013, 16:52
@HydroSpin

Hm. Wenn das in eurer Schulordnung so steht, kannst du dich in der Tat beschweren.