Anzeige wegen Unterschlagung (15) ohne Vorstrafen?

9 Antworten

Zunächst mal

§ 965 BGB - Anzeigepflicht des Finders (1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt
unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

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Auf einer Kreditkarte steht a) das ausgebende Institut und b) der Name des Inhabers. Mit diesen Informationen kann man durchaus den "sonstigen Empfangsberechtigten" (= das ausgebende Institut) ausfindig machen.

Absatz 2 des obigen Gesetzes mit der 10 €-Grenze kommt somit erst gar nicht zur Anwendung.

Soweit die zivilrechtliche Sache. Strafrechtlich handelt es sich um eine Unterschlagung (§ 246 StGB), weil vermutlich nicht der reine (Material-)Wert der Karte maßgeblich ist, sondern was man mit der Kreditkarte sonst an Unfug anstellen kann.

Rutscherlebnis  14.11.2017, 13:44

Ja! Und genau deshalb muß der jugendliche glaubhaft machen,das er gedankenlos,oder aus jugendlicher Angabe,die Karte eingesteckt hat und diese für Ihn keinen nennenswerten Wert hatte.Der Staatsanwalt,der ein Verfahren führt,wegen der abstrakten Möglichkeit von Ausspähung oder Zufallsfund / Treffer des Sicherheitscodes,der sich eben nicht zum erheblichen Tatverdacht erhärten ließe,( das die Kumpel irgendwas mit Drogen zu tun haben,wäre auch nur ein Motiv zur Geldbeschaffung) was aber auch nicht erhärtet werden kann.Also da tipp ich auf Einstellung,bzw.auf ein Dudu beim Richter.

Das ist eine Frage,die man tatsächlich schwer beantworten kann.Ich halte es für möglich,das der alte Grundsatz zählt,geringwertiige Sachen,heute mit einem Wert bis 10,- darf man von der Straße aufheben,und begeht keine Fundunterschlagung.

Allerdings...hast Du nach der Karte gesucht....oder wie kam der Verdacht auf Dich,das man Dich oder Deine Sachen oder gar Eure Wohnung durchsucht? Kann es sein,das Du den Versuch gemacht hast,es reicht zum Bonkomaten zu gehen,und einfach eine Zahl einzutippen? Dann warste da fotografiert?

In dem Falle hätte die Karte für Dich nicht den reinen Materialwert,sondern Du hast diese unterschlagen ..um Diebstahl zu begehen?

Überlege gut,wie es zu der Situation gekommen ist. Jetzt rumlügen käme gar nicht gut.Denn wenn es Beweise gibt,wie ich es hier beispielsweise schildere,kommt jetzt Ehrlichkeit und Reue einfach besser. 

Und...du warst einfach der Versuchung erlegen,zu probieren ob die Karten sicher sind ,oder nicht.das sagste ,wenn Du gefragt wirst,warum Du die Karte behalten hast.^^

RobertLiebling  14.11.2017, 13:04

Ich halte es für möglich,das der alte Grundsatz zählt,geringwertiige
Sachen,heute mit einem Wert bis 10,- darf man von der Straße
aufheben,und begeht keine Fundunterschlagung.

Es gibt kein pauschales Recht, geringwertige Fundsachen zu behalten!

Nur wenn der Eigentümer der Fundsache nicht bekannt ist, müssen bei einer Sache mit Wert unter 10 € nicht alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um den Eigentümer ausfindig zu machen. Das ist also eher eine Abwägung der Verhältnismäßigkeiten. Siehe § 965 BGB!

MARBAR2002 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 13:00

Ich habe mit der Karte nichts gemacht. Ich habe sie abends gefunden und in mein Portemonnaie gesteckt. Am nächsten Tag vergessen, da ich diese hinter anderen Karten gesteckt habe.

Rutscherlebnis  14.11.2017, 13:33
@MARBAR2002

Dann wäre meine ganz unverbindliche Einschätzung,Du bist erst 15,das es sich um einen Anfangsverdacht handelt,der noch entkräftet werden kann.Dann kein Verfahren.Auch eine Einstellung wegen Geringfügigkeit etc.wäre möglich.Es steht ja der Name auf der Bankkarte,so hättest Du diese ja abgeben können.Also nimmt,die Polizei an,die Karte hat einen erheblichen Wert,liegt eine Unterschlagung vor.Da Dir der Eigentümer namentlich bekannt ist,könnte man auch Diebstahl begründen,was rechtlich nicht weiter erheblich wäre.Tip: Stecke niemals fremde Karten ein ! Du kannst in den Betrugsverdacht geraten.Das wird dann teuer!

MARBAR2002 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 12:50

Also ich kenne ein Mädchen und diese hat mich gebittet mit zur Polizei zu gejen, da ihr Freund und bekannter bei der Polizei saßen weil man bei ihnen Marihuana gefunden haben. Daraufhin haben mich die Polizisten gefragt (sie auch) ob wir auch was dabei haben. Ich möchte mit solchem Zeugs nichts zu tun haben deshalb habe ich natürlich nein gesagt. Daraufhin haben sie uns ebenfalls kontrolliert und die Karte gefunden

Rutscherlebnis  14.11.2017, 12:54
@MARBAR2002

Wie bist Du in den besitz der Karte gelangt? Bitte genau,und hast Du etwas mit der Karte gemacht,oder wenn Du nichts gemacht hast,warum führst Du diese mit? Ich denke,Du hast die Chance ,das es kein Verfahren gibt.Es kommt aber drauf an,ob es einen weiteres Indiz/ Beweis gibt.Drogen / Geldbedarf ausreichend für einen Verdacht?

Was für eine lächerliche Anzeige.

Das wird eingestellt, schlimmstenfalls gegen Auflage von ein paar Arbeitsstunden. Alles gut.

MARBAR2002 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 12:51

Ich Frage mich auch ob die nichts besser zutun haben ;D. Ich meine so eine Anzeige kostet geld und Zeit. Das sie mir die Karte abgenommen haben ist verständlich aber deshalb so ein Fass aufzumachen.... Mit Arbeitsstunden kann ich mich abfinden

Katzenreiniger7  14.11.2017, 12:52
@MARBAR2002

Wie gesagt, das wäre das schlimmste mit dem ich rechnen würde. Wahrscheinlich kommt einfach irgendwann ein Brief dass die Sache eingestellt wurde, mach dir nicht unnötig Sorgen.

Du solltest deine Eltern einweihen und die sollen einen Anwalt einschalten. Im Endeffekt kannst du ja auch sagen, dass du die Kreditkarte gerade gefunden hast und du die Kreditkarte am nächsten Tag abgeben wolltest da es schon spät war aber dann kam die Polizeikontrolle dazwischen. Da du ja nichts mit der Kreditkarte abgehoben bzw. bezahlt hast, ist deine Aussage auch glaubwürdig. Außerdem seit wann werden Geldbörsen von der Polizei kontrolliert? Normalerweise schauen sich die Polizisten nur das an was du in Hosen und Jacken oder bei Verkehrskontrollen im Auto hast.

MARBAR2002 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 12:54

Eine Freundin von mir hat einen Freund der mit einem anderen Kollegen bei der Polizei saß wegen Drogenbesitzes. Sie hat mich darum gebittet mitzukommen und dann haben die mich ebenfalls nach Drogen durchsucht und dabei diese Karte gefunden

Rutscherlebnis  14.11.2017, 14:00
@MARBAR2002

Hm,und die wussten sofort,das es nicht die Karte,z.B.Deiner Mutter ist,die Du legal hast? Also,lerne draus.Einmal mit dem Thema Drogen konfrontiert,musst Du immer mit Kontrollen rechnen! Aber...du bist ein Typ und lässt Deine Kumpels nicht im Stich.Das ist viel wert.Also steck nix mehr ein und kauf keine Drogen.^^

MARBAR2002 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 14:56

Ich hatte niemals vor Drogen zu kaufen oder zu nehmen. Ich wusste direkt welche Karte es war, da sie diese ja aus meinem Portmonee in meinem Beisein rausgeholt haben und zuerst auf den Tisch gelegt hatten. Dann habe ich überlegt und es ist mir wieder eingefallen

Entgegen allen Unkenrufen hier, wird da nicht viel bei herumkommen.

Im ungünstigsten Fall ein paar Sozialstunden, wahrscheinlich aber ein intensives Gespräch mit dem zuständigen Jugendrichter oder Staatsanwalt.