Handwerkerrechnung ohne Auftrag?
Ein Handwerker hat von unserem Wintergartendach defekte Antriebe abgebaut und mitgenommen. Besprochen war, dass er schaut, was kaputt ist und dann einen Kostenvoranschlag erstellt. Wochenlang haben wir nichts gehört und mehrmals nachgefragt. Da er nichts geschickt hat, haben wir um Rückgabe der Antriebe gebeten. Jetzt schreibt er, dass er schon Ersatzteile eingebaut hat und die vor Rücksendung wieder ausbaut. Allerdings verlangt er knapp 400 €, bevor er die Teile zurückgibt.Wie sollen wir uns nun verhalten? Die Antriebe sind unser Eigentum u. er hatte keinen Auftrag von uns.
5 Antworten
Abbauen und Prüfen ist natürlich zu vergüten.
Wenn jetzt schon ohne weiteren Auftrag bereits Ersatzteile bestellt und verbaut wurden, obwohl vorab nur ein KVA gefordert war, kann das nicht berechnet werden.
Ohne schriftliche Vereinbarungen wird das schwierig. Der Handwerker wird behaupten, er hätte einen Reparatur-Auftrag gehabt ... Aussage gegen Aussage....
Jetzt hat er das Recht, seine bisherige Arbeit zu berechnen, also zumindest die Demontage der Antriebe und die Überprüfung in der Werkstatt.
Ganz ohne Kosten werdet Ihr die Antriebe auf jeden Fall NICHT zurück erhalten.
Ich würde versuchen, mich mit dem Handwerker zu einigen und den Einbau der reparierten Motoren zu einem vernünftigen Preis zu bekommen.
"Auf die Barrikaden gehen" kostet Zeit und Geld - für nix.
er hatte keinen Auftrag von uns.
Er ist also ungefragt in euer Haus eingebrochen und hat einfach die Antriebe ausgebaut?
Schon wegen Einbruch und Sachbeschädigung angezeigt?
Bitte den Text lesen, das spart dumme Antworten
Ihr habt ihn beauftragt die Antriebe auszubauen und zu prüfen. Dafür kann er Geld verlangen. Für den Ein- und Ausbau von Ersatzteilen nicht, da das ja nicht Bestandteil des Auftrags war.
Lass die Antriebe zurückbauen. Wenn er weiterhin Rechnung stellt, verweigere die Zahlung, denn er muss belegen, dass ein Vertrag zustande gekommen war, nicht du, dass keiner bestand. Die blosse Behauptung, es sein ein Auftrag erfolgt, genügt nicht, aber deine Argumentationslage ist besser, wenn er erst zurückbaut und dann der Konflikt ausgetragen wird.