Wer bekommt den Durchschlag von einem Arbeitsauftrag?
Wenn der Vermieter einen Auftrag gibt dass der Heizungstyp etwas reparieren soll, dann gibts es am Ende so etwas wie eine Quittung wo Arbeitszeit und Material draufsteht. Wer bekommt den Durchschlag? Ich oder der Vermieter?
7 Antworten
Wenn der Mieter einen Auftrag erteilt kommt der Mieter auch für den Handwerker auf. Das ist gültiges Mietrecht.
Der Mieter hat den Vermieter auf Mängel hinzuweisen und der Vermieter hat das in in Ordnung zu bringen, sprich Handwerker zu beauftragen.
also an den Vermieter
Was willst du denn damit?
Der Vermieter muss das natürlich kontrollieren können, wenn er die Rechnung bekommt
Der Vermieter als Auftraggeber!
Der Vermieter. Er muss ja die Rechnung zahlen.
Wenn Du den Durchschlag vom Monteur bekommst, weil Du im Auftrag die Arbeiten unterschrieben hast, gib den Zettel deinem Vermieter. Wie soll der sonst die Rechnung prüfen ??