Halter und Versicherungsnehmer sind unterschiedlich und wohnen in verschiedenen Zulassungsbezirken. Welcher Standort ist für den Zulassungsbezirk massgeblich?
Hallo Leute, habe heute meinen Führerschein erworben und schon stellt sich eine Frage. Zur Situation: das Fahrzeug gehört mir (also bin ich ja der Halter) und soll über meinen Vater versichert werden. Also das er Erstfahrer und ich Zweitfahrer bin. Kann ich trotzdem meinen Standort als massgeblichen Zulassungsbezirk bezeichnen oder muss ich den des Versicherungsnehmers nehmen? oder ist das in so einem Fall gar egal?
vielen Dank im vorraus!
7 Antworten
§ 6 Abs. 1 FZV: Die Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der nach § 46 örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen. Im Antrag sind zur Speicherung in den Fahrzeugregistern folgende Halterdaten ......
§ 8 Abs. 1 FZV Die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen.
§ 46 Abs. 2 FZV: Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes ........
Örtlich zuständig ist deshalb die Zulassungsstelle vom Wohnort des Halters. Wer Versicherungsnehmer ist und wo dieser wohnt, ist dabei uninteressant.
Zur Wahl des Zulassungsbezirks ist der Fahrzeughalter ausschlaggebend. Ich denke, das Vertragsverhältnis für die Versicherung ist nur wichtig für die Beziehung zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer.
Aber warum diese meist teure Variante? Zudem kannst Du nicht wählen. Deine Zulassungstelle ist zuständig für Deine Adresse und die gleichen auch ab mit dem Perso. Die Versicherung verlangt meist einen höheren Beitrag, denn im Schadensfall habe die ja zwei Parteien zu betütteln.
Rechne vorsichtshalber noch einmal die Beiträge. Leider wird Dein Alter nicht mitgeteilt. Prickelnd ist beides auf Vater oder Mutter, wenn denn alle Fahrer vom Erst- und Zweitfahrzeug über 23 Jahre jung sind, so zumindest bei meiner mit Beginn SF-Klasse 4 und 48% Beitrag. Allzeit Gute Fahrt und Willkommen in der alltäglichen Gurkerei.
Du brauchst nur angeben bei der Versicherung, wer Halter und wer VN ist. Das Straßenverkehrsamt läßt auf den Halter und seine Daten zu. Also sind deine Daten als Halter hinterlegt und die Daten deines Vaters als Versicherungsnehmer. Du kannst somit nichts falsch machen!
Hi guten Morgen,
Glückwunsch zum Führerschein! Da du noch Laie im Versich.geschäft bist, hier mal ein paar Infos für dich: also Fzg-Halter wirst du erst bei der Zulassung in deiner zuständigen Zulassungstelle, welche sich nach dem Wohnort des zukünftigen Fzg-Halters richtet. Bis jetzt bist du nur der Eigentümer oder Besitzer...
Weiterhin gibt es weder einen Erstfahrer noch einen Zweitfahrer, sondern nur ein Erstfahrzeug oder ein Zweitfahrzeug! Die Fahrer sind alle gleichberechtigt und bei dem Kfz-Versicherungsantrag solltest ihr sämtliche Fahrer mit angeben, um unnötige Prämiennachzahlungen im Schadenfall zu vermeiden!
Hast du dich denn schon mal informiert über die Ersteinstufungen und Sondereinstufungen als Fahranfänger, die Kunden-Kinder-Regelungen und Eltern-Kind-Regelungen sowie die Zweitwagen-Regelung über die Eltern???
Als Laie im Versich.geschäft kannst du zu Beginn ja so viel falsch machen (z.B. schon die Tatsache, dass bei nicht identischen Fzg-Halter und Versich.nehmer es in der Regel einen Zuschlag in der Versich.prämie gibt), ich dir unbedingt zu einer kostenlosen Beratung mit den Eltern in einem Versich.maklerbüro in deiner Nähe raten möchte. Dieses Versich.maklerbüro kann dir dann auch viele verschiedene Gesellschaften anbieten.
Bei der Vielfalt von Tarifen, Merkmalen, Rabatten, Sondereinstufungen usw. macht sich eine umfassende Beratung langfristig immer günstiger als die vermeintlich "billigen" Basistarife und 08/15 Einstufungen...
Gute Fahrt wünscht dir siola55