Hallo, wie läuft eine Anzeige ab?

4 Antworten

Hallo Nico0363,

die Polizei leitet ein Strafverfahren ein, sobald sie

  • sie von einem Offizialdelikt Kenntnis erlangt oder
  • sie bei Antragsdelikt durch einen Strafantrag zur Strafverfolgung aufgefordert wird oder das Einschreiten notwendig ist, weil noch nicht abzusehen ist, ob der Geschädigte einen Strafantrag stellen wird.

Sobald die Polizei ein Strafverfahren einleitet, beginnt sie auch mit den Ermittlungen. Zu den Ermittlungen zählt:

  1. Die Beweissicherung inkl. Sicherstellung/Beschlagnahme von Beweisgegenständen nach § 94 StPO
  2. die Vernehmung vom Geschädigten (meist zugleich Zeuge)
  3. die Vernehmung von Zeugen
  4. dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Dieses Recht sich zu äußern, muss dem Beschuldigten eingeräumt werden. Dieser ist aber nicht verpflichtet von seinem Recht gebrauch zu machen.

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens geht die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft, die entscheidet dann:

  • ob das Strafverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt wird, weil die Ermittlungen ergeben haben, dass der Beschuldigte die Tat nicht begangen hat oder
  • ob sie das Verfahren wegen geringer Schuld gem. § 153 StPO einstellt. Beispiel ein Obdachloser klaut einen Apfel, weil er sonst verhungert.
  • ob sie das Verfahren gegen Auflagen gem. § 153a StPO einstellt.
  • ob sie ein Hauptverfahren für nicht notwendig erachtet und ein Strafbefehl erlässt, der vom Richter abgesegnet wird oder
  • ob sie ein Hauptverfahren für notwendig erachtet und sich der Beschuldigte als Angeklagter vor Gericht vor dem Richter verantworten muss, der am Ende der Verhandlung das Urteil spricht.

Der Zeitliche Ablauf, hängt ganz von der Auslastung der:

  • Polizei,
  • der Staatsanwaltschaft und
  • des Gerichts ab.

Das kann von wenigen Wochen über Monate in Ausnahmefällen Jahre dauern.

 Schöne Grüße
TheGrow

Nico0363 
Beitragsersteller
 10.12.2015, 10:30

machen die das auch wenn man ein Bild über whats app versendet hat? wird das da auch fallen gelassen? das war vor 7 Wochen, glaubst du, da kommt noch wa?

TheGrow  10.12.2015, 10:45
@Nico0363

Wenn durch die Polizei aufgrund der Anzeige bzw. des Strafantrages ein Strafverfahren gegen Dich eingeleitet wurde, kommt da auf jeden Fall noch was.

Entweder die Staatsanwaltschaft teilt Dir mit, dass das Verfahren gegen Dich eingestellt wurde oder es ist halt genau das Gegenteil der Fall.

Und was ich glaube ist unerheblich, da ich weder weiß, wie der genaue Tatvorwurf lautet, noch welche Beweise für die Tat vorliegen, noch kann ich erahnen, ob irgendwelche Tatsachen Deine Schuld an der Tat mindern, die erst eine Einstellung des Verfahrens möglich machen würden. Insofern kann ich die Chancen auf eine Einstellung unmöglich einschätzen.

Es bringt Dir auch nichts, wenn ich jetzt schreiben würde, was ich glaube, denn das was ich glaube, sagt nichts über die realistischen Chancen auf eine Einstellung aus.

Das Einzige was ich sagen kann, ist dass da nichts einfach fallengelassen wird. Ist erst einmal ein Strafverfahren eingeleitet kann/darf und wird nur die Staatsanwaltschaft aufgrund der bereits angeführten Gesetze das Verfahren einstellen. Die Polizei hat auf die Einstellung des Verfahrens keinen Einfluss mehr.

Die Polizei wird dich anschreiben und zu sich "einladen'. Damm schilderst du deine Sicht der Dinge, die nehmen deine Aussage auf, am Ende unterschreibst du deine Aussage, das wird dann an die Staatsanwaltschaft geschickt und die melden sich (nach ziemlich langer Zeit), ob das Verfahren eingestellt wird, oder es zu einer Verhandlung kommt. 

Nico0363 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 23:08

und was ist wenn sie nur meine Telefonnummer haben? Wie finden Sie dann meine Adresse raus ?

Nico0363 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 23:06

Wann wird den der Brief kommen wo sie mich befragen wollen? also als die Anzeige aufgegeben wurde und wann sie mich befragen wollen

Larissa211  09.12.2015, 23:07
@Nico0363

Das passiert relativ schnell eigentlich. Innerhalb weniger Tage, nach Eingang der Anzeige. 

Erst ermittelt die Polizei, während der Ermittlungen, werden unter anderem der Beschuldigte und Zeugen befragt. Danach geht der Fall dann zur Stattsanwaltschaft, diese entscheidet dann, ob Anklage erhoben wird und damit ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Das Urteil trifft dann das Gericht, die Stattsanwaltschaft, kann den Fall aber schon vorher einstellen.

Nico0363 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 23:05

stellt die Staatsanwaltschaft es auch ein wenn sie zu viel zu tun hat?

Polizisten können Alles von dir herausfinden. Immerhin musst du ja bei einem Anwohnermeldeamt gemeldet sein. 

Nico0363 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 23:14

Meine Frage war wie sie das machen? ich weiß zum beispiel dass sie erst einen Richterlichen Beschluss dafür brauchen

Larissa211  09.12.2015, 23:19
@Nico0363

Nein. Wenn du angezeigt wirst, muss ja ermittelt werden. Und du MUSST zu denen um Stellung zu nehmen. Also müssen die deine Adresse herausfinden und dann bekommst du Post. 

TheGrow  10.12.2015, 10:52
@Larissa211

Und du MUSST zu denen um Stellung zu nehmen

Weder

  • der Beschuldigte, noch
  • der Geschädigte, noch
  • vorhandene Zeugen

müssen der polizeilichen Vorladung Folge leisten, noch müssen Sie irgendwozu vor der Polizei Stellung nehmen.

Die Polizei ist bloß verpflichtet den Beschuldigten einer Straftat rechtliches Gehör anzubieten. Es steht dem Beschuldigten aber völlig frei sich zu äußern oder von dem Rechts sich zu äußern eben kein Gebrauch zu machen