Hallo! M.Frau macht ne Umschulung, bezahlt vom"Amt".Sie bekommt Kinderbetreuungs-und Fahrtkosten erstattet. Sind diese in die Steuererklärung einzutragen?Wo? ?
1 Antwort
Diese Zuschüsse werden nicht in die Steuererklärung eingetragen.
Ausnahme:
Wenn die tatsächlichen Kosten höher wären als der Zuschuß und man diese als Werbungskosten/Sonderausgaben etc. steuerlich geltend machen würde; dann müssten die Zuschüsse von den Kosten abgezogen werden.
Beispiel: Fahrtkosten tatsächlich 100 € im Monat --> Zuschuß Arbeitsagentur 80 € = 20 € ansetzbare Werbungskosten im Bereich Fortbildung.
In die Steuererklärung wird nur die laufende Leistung zum Lebensunterhalt (ALG-I/Unterhaltsgeld) eingetragen, da diese dem Progressionsvorbehalt unterliegt - dafür gibt es am Jahresende von der Arbeitsagentur eine entsprechende Bescheinigung mit dem zu erfassenden Betrag.