Hallo kann jeman mir in einfachen Wörtern erklärt, was der Unterschied zwischen Oberlandesgericht, Amtsgericht, Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgericht?

2 Antworten

Das sind die s.g. Instanzen:
Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof für
zivilrechtliche Klagen, die sich aus dem BGB erheben.

Verwaltungsgerchte befassen sich mit dem öffentlichen Recht

Bundesverfassungsgericht die oberste Instanz für Rechtsfragen das Grundgesetz betreffend.

In einfachen Worten ist das nicht einfach:

Grob gesagt:

Das Amtsgericht ist die unterste Instanz in Zivil- und Strafsachen (sog. ordentliche Gerichtsbarkeit). Danach kommt das Landgericht  und dann das Oberlandesgericht und dann noch der Bundesgerichtshof.

Das Verwaltungsgericht ist die unterste Instanz in Verwaltungsrechtssachen (also quasi das selbe wie das Amtsgericht, nur halt für einen anderen Rechtsbereich). Danach kommt das Oberverwaltungsgericht und danach das Bundesverwaltungsgericht.

Hier sind die Instanzen der einzelnen Rechtsbereiche gut dargestellt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtsbarkeit_(Deutschland)#/media/File:Gerichtsorganisation_(Makroebene).svg

Bundesverfassungsgericht kann man nicht einfach erklären: Wikipedia hilft weiter: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht