Hallo an alle Vermieter. Wie werden Mieteinnahmen in Deutschland versteuert. Kommt die Nettomieteinnahme auf das Brutto oder wird es Pauschal versteuert?

4 Antworten

Das ist doch ganz einfach, wie bei allen Überschusseinkünften:

Mieteinnahmen - Kosten = Überschuss aus Vermietung und Verpachtung.

Die werden zu den anderen Einkünften hinzugezählt, Sonderausgaben usw. abgezogen ergibt das zu versteuernde Einkommen.

Unter 9.000,- Euro Steuer 0,- Euro.

Ab dann beginnend bei 14 % und ab 250.000,- gleichbleibend 45 %, also ganz so als hätte man gleichhohe Einkünfte aus einer anderen Tätigkeit.

Sozialabgaben sind davon abhängig, ob man nur von den Vermietungseinkünften lebt, oder nicht. Die Vermietung einer ETW ändert an den Sozialabgaben nichts.

Wenn man nur von Vermietung lebt, muss man natürlich alle Versicherungen selbst zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Schneeburg82 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 10:00

ok, aber wenn mann durschnittlich verdient, dann sind die 9000€ Freibetrag doch schnell erreicht bei ca. 40% Steurabgaben, d.h. es gilt der Stuersatz zum Brutto+MIeteinnahmen

wfwbinder  19.09.2018, 10:01
@Schneeburg82

Ja, bei ca. 60.000,- Brutto + Überschuss aus Vermietung.

Das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung ist (bis auf etwaige Sonderregelungen bei besonderen Verhältnissen) voll einkommenssteuerpflichtig, es wird also auf das sonstige zu versteuernde Einkommen angerechnet und der Steuersatz bestimmt sich aus dem Gesamteinkommen. Da es keine abhängige Beschäftigung ist, sind sie aber nicht für die Bemessung der Sozialabgaben relevant, die fallen also nicht darauf an.

kevin1905  19.09.2018, 12:43

Liegt freiwillige gesetzliche Versicherung vor, wären die Mieteinnahmen sehr wohl beitragsrelevant. Dürfte aber den Fragesteller nicht tangieren.

Der Gewinn (Überschuss) aus den Mieteinnahmen erhöht das zu versteuernde Einkommen. Es werden also alle Einkunftsarten zusammen gerechnet. Daraus ergibt sich dann das zu versteuernde Einkommen, und wiederum daraus dann der persönliche Steuersatz. Man kann also nicht pauschal sagen, wieviel die Steuer für die Mieteinnahmen ausmachen.

Von den Mieteinnahmen werden keine Sozialabgaben abgeführt.

Wie werden Mieteinnahmen in Deutschland versteuert.
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) = Bruttowarmmiete - Werbungskosten.
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) = Bruttoarbeitlohn - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung + Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Summe der Einkünfte
  • Summe der Einkünfte - Entlastungsbeträge = Gesamtbetrag der Einkünfte
  • Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) - evtl. außergewöhnliche Belastung = zu versteuerndes Einkommen.
  • Zu versteuerndes Einkommen (§ 32a EStG) - Steuervorauszahlungen (z.B. Lohnsteuer) = Einkommensteuerlast (ergibt eine Erstattung oder Nachzahlung).

Es besteht Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung (§ 46 EStG).

42% Steuersatz bedingt, dass dein zu versteuerndes Einkommen jenseits von 54.950,- € liegt.

Wie sieht es mit Sozialabgaben (Rentenversicherung, Sozialversicherung usw.) aus ?

Mieteinnahmen sind nicht renten- oder arbeitslosenversicherungspflichtig.

Beitragspflichtig in Kranken- und Pflegeversicherung sind sie nur, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist (§ 240 SGB V).

Bei Pflichtversicherung (z.B. aufgrund von Anstellung mit weniger als 59.400,- € Jahresbrutto) fallen keine Beiträge an. Auf Einkommen über 53.100,- € Brutto werden keine KV/PV Beiträge erhoben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung