Haftet die Ehefrau auch für Mietschulden?
Wenn ein Mann eine Wohnung zuvor schon gemietet hat und seine jetzige Frau später hinzukam und mittlerweile drei Jahre die Wohnung mit bewohnt, haftet sie auch für die jetzigen Mietschulden. Die Mietschulden basieren auf die jetzigen letzten Monate hin. Sie ist der Meinung, dass sie damit nichts zu tun hat.
6 Antworten
Na sehen wir es doch einfach! - Sie fliegt mit dem zahlungsunwilligen oder auch zahlugnsunfähigen Mieter nach erfolgter Kündigung raus und braucht nicht zu bezahlen, da sie nicht im Mietvertrag steht.
Für Schulden aus einem Vertrag, z. B. Mietvertrag, haften nur die Personen die dort als Vertragspartner genannt sind.
Das von Yuncil genannte Urteil ist das Urteil eines kleine Gerichts und nicht vom BGH, es ist daher nicht allgemeingültig.
Daher wird das ggf im Einzelfall durch ein Gericht entschieden.
Sie ist der Meinung, dass sie damit nichts zu tun hat.
Dieser Meinung bin ich auch.
Was meinst du denn mit "auch"? Die Ehefrau haftet grundsätzlich nicht für die Schulden ihres Mannes, es sei denn, sie hat einen entsprechende Mithaft, in diesem Fall den Mietvertrag unterschrieben.
Das ist kompliziert. Wenn die Ehefrau im Mietvertrag irgendwo miteingetragen ist, oder sie z.B. einer Mieterhöhung mitzugestimmt hat o.ä. Fälle, dann kann es durch ihr Verhalten zu einem konkludenten Vertragsabschluss gekommen sein. Also praktisch wenn man durch sein Verhalten daraufhin deutet, dass man als Mieter gelten möchte.
In diesem Fall seit ihr gemeinsam haftbar. Letzendlich müsste das aber wahrscheinlich ein Gericht klären.
Es gab schon Urteile dazu: http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2561/
Ich denke die Chancen stehen schlecht die Schuld auf beide abzuwälzen, aber möglich ist es schon.
OK, das Urteil war mir unbekannt.
Das ist ein interessantes Urteil; jedoch eines kleine Gericchts und nicht gängige Rechtsprechung.
Andere Stadt, anderes Gericht und ein anders Urteil sehr wahrscheinlich.
Anzumerken sei noch. das sich manche Partner/Ehepartner freuen würden, wenn das so wäre, dann könnten sie bei einer Trennung in der Wohnung bleiben.
Das funktioniert rechtlich aber nicht.
Wenn es einen schriftlichen Mietvertrag gibt, wonach nur der Ehemann Vertragspartner ist, kann der Vermieter nicht noch einen weiteren konkludenten Vertrag mit einer weiteren Person über die selbe Sache abschließen.
Sobald es einen schriftlichen Vertrag über eine Sache gibt, ist dieser bindend und müsste dann mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden.