Haftantritt bei HartzIV-Bezug
Hallo zusammen,
wer weiß, ob die JVA bei Haftantritt eine Meldung ans zuständige Jobcenter macht, dass der Häftling aus dem Leistungsbezug ausscheidet (da er sich nicht selbst "abgemeldet" hat).
Danke schonmal..
4 Antworten
Bei Haftantritt wird m.W. nach einem Alg2-Bezug gefragt; gibt der Delinquent korrekt Auskunft, soll eine Mitteilung an das Jobcenter gehen; lügt er, kann er Glück haben, dass es nicht rauskommt; kommt es raus - und davon sollte man ausgehen -, gibt es eine Rückforderung der überzahlten Beträge und ein Strafverfahren (macht sich eher weniger gut, wenn man ohnehin schon eingekerkert ist oder gewesen ist).
Mit dem Meldeamt erfolgt KEIN automatischer Datenabgleich; gleichwohl haben die Sachbearbeiter mittlerweile direkten Zugang zu den Melderegistern; allerdings wird der nicht "just for fun" und ohne konkreten Anlass genutzt.
Er ist natürlich verpflichtet, diese Meldung selbst abzugeben. Spätestens beim nächsten Datenabgleich mit der Rentenversicherungsnummer fällt das sowieso auf. Dann handelt er sich gleich eine Verlängerung seiner "Auszeit" ein.
Die JVA meldet dich weder bei deinem Arbeitgeber noch bei deinem Jobcenter ab. Das ist nicht ihre Aufgabe, sondern deine!
Aber angenommen, der Häftling meldet sich nicht ab, bezieht er ja weiter Leistung, die ihm lt. SGBII nicht zusteht, da er ja nicht verfügbar ist.
In dem Fall macht sich der Häftling erneut strafbar wegen Betruges, da er Leistungen bezieht, die ihm nicht zustehen.
Richtig. Und der Häftling kann seiner Meldepflicht problemlos nachkommen, z.B. durch seinen Anwalt, Angehörige usw.
Zur Haft hast Du ja eine sehr gute Antwort von VirtualSelf bekommen - Nicht-Meldung ist Sozialbetrug und strafbar..
Bei Jugendarrest gibt's weiter Hartz IV - siehe dazu hier:
Hartz-IV-Anspruch trotz Jugendarrest
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/hartz-iv-anspruch-trotz-jugendarrest-473975
Du kannst sicher sein, dass es raus kommt. Die Lüge könnte sogar zur Folge haben ,dass wenn eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird (z.B. das letzte drittel), dass die Bewährung aufgrund dessen verfällt... denn durch die Lüge kommt der Delinquent seiner Mitwirkungs- und Meldepflicht nicht nach, was eine Ordnungswidrigkeit ist. Das weitere kann ihn als Sozialbetrug ausgelegt werden, was wiederum eine Straftat ist, die mit Freiheitsstrafe bedroht ist.
Und wie gesagt... raus kommt es. Die JobCenter führen regelmäßig (meist 1x im Quartal) einen Datenabgleich mit Banken, dem Meldeamt usw durch... min. das Meldeamt weiß es und gibt es weiter!