Haben noch 1 Jahr Mietvertrag bei der jetzigen Wohnung, muss aber wegen Job wechsel wegziehen wie kann man am besten vorgehen?
5 Antworten
Zuerst einfach mal mit dem Vermieter reden, ob Du früher aus dem Vertrag kommen kannst wegen der Arbeit.
Dann evtl. einen Nachmieter suchen, der möglichst zeitnah zu Deinem Auszug einziehen kann.
Ein vereinbarter Kündigungsverzicht ist grundsätzlich bindend; Ausnahme ist, wenn der Kündigungsverzicht eine besondere Härte bedeuten würde und der Mieter nicht dazu beigetragen hat, daß diese Härte eintritt; dann kann unter gewissen Voraussetzungen außerordentlich gekündigt werden.
Ein Jobwechsel oder Jobverlust ist gem. gängiger Rechtsprechung keine unzumutbare Härte der eine a. o. Kündigung rechtfertigt.
Hat der Mieter den Jobverlust oder Jobwechsel nicht selbst
veranlasst (durch Kündigung des Arbeitgebers die nicht durch das Verhalten des ArbN veranlaßt war - z. b. betriebsbedingte Kündigung - und neue Arbeitsstelle unzumutbar weit entfernt) kann ein Anspruch auf vorzeitige Vertragsaufhebung gegen den Vermieter gegen Stellung eines Nachmieters bestehen; in einem solchen Fall muß jeder Nachmieter akzeptiert werden, der zumutbar ist.
Zur Prüfung dieses Anspruchs ist der Einzelfall entscheidend - es sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Ansonsten ist zu prüfen, ob die Klausel im Mietvertrag überhaupt wirksam ist oder es kann ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag geschlossen werden (unabhängig davon, ob überhaupt ein Anspruch besteht).
warum hast du noch ein jahr mietvertrag ? Du kannst doch jederzeit kündigen und brauchst nur 3 Monate noch bezahlen, wenn du nicht vorher einen nachmieter gefunden hast.
Oder meinst du, dass du in einem jahr zum job wechselst ?
Ohne Zustimmung des Vermieters nicht. Allerdings kann der Vermieter diese auch nicht einfach so verweigern. Das dürfte er nur wenn der Grund in der Person des Untermieters liegt.
BGB § 540Gebrauchsüberlassung an Dritte
(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht
berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen,
insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die
Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der
gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein
wichtiger Grund vorliegt.
(2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein
dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu
vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt
hat.
wir haben leider keine andere Wahl, es ist mir klar , nehme das Risiko im kauf. aber wenn man , von jetzigen Arbeit immer sein Gehalt nach betteln muss , bis was überwiesen wird. wäre zur zeit das eine Lösung .
trotzdem kommen noch ne menge kosten und arbeiten auf euch zu. Eben für die alte und neue Wohnung :/ Versucht sie unterzuvermieten, damit zumindest ein größerer Posten abgedeckt ist.
dürfen sozusagen nicht kündigen, doch es sieht jetzt leider schlecht aus mit Arbeit und deswegen müssen wir weg ziehen . doch eben diese ein jahr noch. ....das ist eben blöd ...
wir sind damals von ausgegangen das wir in der jetzigen Wohnung wohnen und sind daher , auf ein 3 Jahres Vertrag eingegangen , diese wir hier wohnen müssen.
Das ist in der heutigen Zeit ziemlich riskant, wenn man Jobs hinterherreisen muss.
Kündigung eines 3 Jahresvertrag ( Zeitvertrag ) bzw andere Möglichkeiten:
- außerordentlichen fristlosen Kündigung;
- einen guten nachmieter präsentieren
- einvernehmlichen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter schließen
- Wohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist untervermieten
http://www.mietrecht.org/kuendigung/mietvertrag-vorzeitig-kuendigen/
Hier Infos wie man möglicherweise früher aus dem Vertrag kommen kann
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/n1/nachmieter.htm
Welche Art Vertragsbindung ist es denn?
Befristung, sprich Zeitmietvertrag, oder unbefristeter Vertrag mit Kündigungsverzicht?
Der genaue Wortlaut der Klausel wäre hilfreich.
Künden oder nachmieter suchen! Viel Erfolg
Künden vorallem xD
Ja das weiß ich :-/ ....aber was solls...ich kann aber ohne die Einverständnis des Vermieters, die Wohnung doch auch nicht einfach so Vermieten.???