Haben die Eltern Anspruch auf das Ausbildungsgeld ihres Kindes?

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es keinen.Normalerweise wären Deine Eltern, im ersten Ausbildungszug, verpflichtet Unterhalt zu zahlen, sofern das Ausbildungsgehalt in keiner Weise ausreichen würde , damit selbständig den Lebensunterhalt zu bestreiten. Kinder sollten, als Mittel zur Erziehung zur Selbständigkeit, den Eltern etwas abgeben für Kost und Logie. Einen festen Satz gibt es in keiner Weise. Es sollten jedoch dem Auszubildenden so viel bleiben, dass dieser die normal anfallenden Kosten bequem bestreiten kann. Dazu gehören Medienprodukte, Bekleidung, Fahrgelegenheiten, Mittel zur Körperpflege, wie auch Diskobesuche, Kulturförderung , Telefonie und sogar, in angemessener Form, Luxusartikel usw. Dem eigenen Kind die Früchte der Arbeit gänzlich zu verwehren, wäre ähnlich dem, wenn der Arbeitgeber plötzlich Anspruch auf den Lohn der Eltern erheben würde. Der Satz soll, dies ist eine Faustregel , wie bereits Margotier und andere erwähnten (30% den Eltern) ,70 % dem Kind, ausmachen. Sollten die Eltern mehr verlangen, würde ich an Deiner (Freundins) Stelle daran denken, mir eine eigene Bleibe zu suchen. Reicht, wie bereits erwähnt, dann das Geld in keinem Fall aus zum Bestreiten des Lebensunterhaltes, wären dann die Elter unterhaltspflichtig. Vielleicht würde dies zu einer anderen Art einer Lehre beitragen. Liebe Grüße

Sesshomarux33 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 21:16

Vielen Dank! :)

"Zu meiner Zeit" galt die Faustregel, etwa ein Drittel des Ausbildungsgehaltes wird als Kostgeld zu Hause abgegeben.

Meine Mutter hat von diesem Drittel, ohne das ich es wusste, die Hälfte gespart und mir dann später zum Führerschein dazu gegeben.

In unserer Verwandtschaft und im Freundeskreis sind viele Familien mit Kindern in Ausbildung. Mir scheint, dass es auch heute noch üblich ist, etwa ein Drittel abzugeben.

Ob die Eltern einen Rechtsanspruch darauf haben, weiß ich nicht. Allerdings war es für mich damals sowieso selbstverständlich, dass ich einen Teil zu den Haushaltskosten beitrage.

Sesshomarux33 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 19:04

In sofern man ein gutes Verhältnis hat, ist es ggf auch selbstverständlich. Aber in diesem Fall ist das Verhältnis, wie ich bereits sagte, ziemlich angeknackst und seit Jahren werden nur lautstarke Streitereien geführt. Es ist ja nicht sodass sie dort leben will, eine andere Wahl hat sie nun mal nicht und sie findet ihren Elter nix schuldig zu sein und möchte sparen, damit sie sobald sie volljährig ist da raus kann. Nur meinen die Eltern sie hätten rechtlich Anspruch drauf und mich hatte das jetzt nun mal so interessiert. Ist ja nicht sodass ich dem nicht zustimme.

Aber dennoch vielen Dank!

Natürlich. Die Eltern zahlen schließlich Miete und Nebenkosten auch für Deine Bekannte.

Meine Kinder mussten auch Geld abgeben - das war selbstverständlich für sie.

Sesshomarux33 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 18:55

Aber für sie ist es nicht selbstverständlich. Mal davon abgesehen, dass sie kein gutes Verhältnis zueinander haben.

Kannst du mir nachweisen, dass das rechtlich so geregelt ist?

beangato  04.07.2014, 19:01
@Sesshomarux33

Ich kenne da kein Gesetz - das gebietet einfach der Anstand.

Ihre Eltern könnten sie auch vor die Tür setzen.

Sesshomarux33 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 19:07
@beangato

Das können sie nicht, solange sie noch minderjährig ist.

Sesshomarux33 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 19:13

Nun, die Eltern können zumindest verlangen, dass sie einen Teil Miete, Strom, Heizung, Internet, Telefon und Versorgung bezahlt. Klingt hart, aber ist so. Dementsprechend können sie auch Geld verlangen, welches sie verdient, allerdings nicht alles. Was genau hier verlangt werden kann muss man dann halt ausrechnen. Ein Taschengeld bleibt auf jeden Fall.

Sesshomarux33 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 18:56

Okay. Und kannst du mir das auch rechtlich irgendwie nachweisen?

Sesshomarux33 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 19:06
@LLCG89

Gegoogelt habe ich schon und dabei nix gefunden. Das tu ich meist immer bevor ich eine Frage stelle. Wenn du es weißt, dann antworte doch einfach oder lass es oder schicke mir zumindest einen sinnvollen Link.

LLCG89  04.07.2014, 19:10
@Sesshomarux33

Das habe ich getan :D Erster Link. Helpster.de, so schwer darauf zu klicken?

Sesshomarux33 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 19:14
@LLCG89

Also ich hatte mir jetzt eher was rechtlich nachweisbares vorgestellt. Quasi so wie es im Gesetzbuch drin steht. Aber egal, passt schon.

Sowas nennt sich Kostgeld und sollte ganz selbstverständlich sein! Eltern geben für ihre Kinder VIEL mehr aus als das Kindergeld hergibt, deswegen sollte man wenn man weiterhin bei ihnen wohnen darf und was verdient auch was abgeben

Ein rechtlicher Anspruch besteht allerdings nicht. (Aber dumm gesagt wenn gesagt wird.: zahl was oder flieg raus würd ich bei den Mietpreisen eher zahlen. Und nein die Eltern müssten dann keinen Unterhalt zahlen wenn sie ihr ne Unterkunft anbieten würden)

Sesshomarux33 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 18:59

Wenn das gesetzlich nicht geregelt ist und die Eltern so keinen Anspruch auf das Geld haben, dann muss sie also nix zahlen. Ob das selbstverständlich so ist oder nicht ist Ansichtssache. ;) Aber gut, danke für deine Antwort!