Habe mir eine Sozialwohnung gekauft. Die Bindungsfrist läuft noch bis 2024. Wie und wann kann ich die Miete in den nächsten Jahren erhöhen?

3 Antworten



1. Ist eine Mieterhöhung im Mietvertrag

ausgeschlossen, so hat der Vermieter keine Möglichkeit zur Mieterhöhung.



2. Ist die Mieterhöhung nicht

ausgeschlossen, darf die Miete nur in drei Fällen erhöht

werden:





wenn sich die Kostenmiete erhöht hat,

wenn sich die Betriebskosten erhöht haben,

bei baulichen Veränderungen einschließlich Modernisierungen.



In allen drei Fällen darf der Vermieter die

Miete durch einseitige Erklärung erhöhen, d.h. die Zustimmung des Mieters ist

nicht erforderlich.



3. Voraussetzungen der Mieterhöhung



a) bei gestiegener Kostenmiete





Die Erhöhung darf nur auf den Betrag der

gestiegenen Kostenmiete erfolgen. Die Kostenmiete ist der Betrag, der zur Deckung der

laufenden Aufwendungen des Vermieters erforderlich ist. Die neue Kostenmiete muss von der zuständigen

Behörde genehmigt werden.

Die Mieterhöhung muss berechnet und erläutert

werden; der Vermieter muss dazu eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beifügen

oder ersatzweise eine Zusatzberechnung oder den behördlichen

Genehmigungsbescheid.

Die Erhöhungserklärung muss, soweit sie nicht mittels

einer automatischen Einrichtung erstellt ist, der Schriftform genügen (d.h.

insbesondere auch vom Vermieter unterschrieben ein).



b) bei gestiegenen Betriebskosten





Der Vermieter muss dem Mieter darlegen, welche Betriebskosten um welchen Betrag gestiegen sind

(Gegenüberstellung der alten und neuen Kosten).

Die Mieterhöhung muss berechnet und - soweit die

Gründe der Kostensteigerung nicht offensichtlich sind - erläutert werden.

Die Erhöhungserklärung muss, soweit sie nicht mittels

einer automatischen Einrichtung erstellt ist, der Schriftform genügen (d.h.

insbesondere auch vom Vermieter unterschrieben ein).



c) bei baulichen Veränderungen einschließlich

Modernisierungen





Voraussetzung für eine Mieterhöhung wegen

baulicher Änderungen einschließlich Modernisierungsmaßnahmen ist, dass

die zuständige Bewilligungsstelle der Maßnahme zugestimmt hat.

Die Kosten baulicher Änderungen können zudem

nur auf die Miete umgelegt werden, wenn der Vermieter ihre Entstehung nicht

zu vertreten hat.

Die Mieterhöhung muss berechnet und erläutert

werden; der Vermieter muss dazu eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beifügen

oder ersatzweise eine Zusatzberechnung oder den behördlichen

Genehmigungsbescheid.

Die Erhöhungserklärung muss, soweit sie nicht mittels

einer automatischen Einrichtung erstellt ist, der Schriftform genügen (d.h.

insbesondere auch vom Vermieter unterschrieben ein).



4. Zeitpunkt der Mieterhöhung nach § 10

WoBindG



Geht dem Mieter die Erklärung des Vermieters vor

dem 15. Tag des Monats zu, so schuldet er den erhöhten Mietzins ab dem

folgenden Monat, im übrigen ab dem übernächsten Monat.



http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Mieterhoehung/ma02.htm


Mieterhöhung

bei preisgebundenem Wohnraum

Mieterhöhungen für preisgebundenen

Wohnraum (hierher gehört insbesondere der öffentlich geförderte soziale

Wohnungsbau) richten sich nicht nach dem Miethöhegesetz (MHG), sondern nach § 10 Wohnungsbindungsgesetz

(WoBindG)



Bei jeder Veränderung der Kosten und Lasten, die ja in der Wirtschaftslichkeitsberechnung dem Mieter zuzustellen ist, so jedenfalls hier bei uns. Beachte: Auch eine Senkung ist möglich.

Viel Glück.

du kannst nur kostenmiete verlangen

wenn die kosten steigen, kannst du die miete erhöhen

musst du berechnen lassen, ist mittelprächtig aufwändig, wird niemand kostenlos tun

Borschi01 
Beitragsersteller
 01.06.2016, 20:24

Wie genau berechne ich die Kostenmiete und welche Kosten kann ich geltende machen (Zins, Tilgung, Steuer...)?

Laminatdealer  01.06.2016, 20:47
@Borschi01

du hast eine eigenkapitalverzinsung und dann die kosten der zinsen und etc pp

es ist aufwändig, ich weiß es auch nicht mehr genau, google, müsste da stehen

"berechnung der kostenmiete" oder so was