Habe ich das Recht ein neues Handy zu bekommen? ( Garantie )
Habe ein 1,5 Jahre altes Handy, welches vor kurzem einen kleinen Defekt hatte ( Hat keine Speicherkarten mehr erkannt - Sd Karten Slot war kaputt ) zum Saturn gebracht. Habe bevor ich das Handy zurück gegeben hatte, das komplette Handy überprüft ( Auf Funtionen und auf Gebrauchsspuren), da wenn ich es schon zurückgebe auch andere Probleme/Fehler melde und das das Handy keinen neuen Kratzer oder Riss bekommt. Es war alles wie gewohnt... Alles ging außer Mp3 Player, Eigene Dateien und Galerie, weil der Kartenslot ja kaputt war. Nach 3 Wochen ( Gestern ) habe ich das Handy abgeholt. Mir wurde von dem Mitarbeiter gesagt, dass der Kartenslot nicht repariert werden kann, da ein Feuchtigkeitsschaden vorliegt. ( Was überhaupt nicht sein kann - Habe das Handy nie außer Acht gelassen und wenn es mit Feuchtigkeit in Verbindung käme, wüsste ich davon.) Ich war etwas sprachlos und habe das Handy kommentarlos entgegen genommen und meine Unterschrift abgegeben, dass ich das Gerät erhalten habe.( Das Gerät war nicht verpackt, kenne es sonst bei meinen vorherigen Handys so, dass sie in Luftpolsterfolie verpackt waren ) Zuhause habe ich dann gemerkt, dass das Handy irgendwie anders ist. Es startete neu bzw. schaltet sich aus sobald es eine kleine Erschütterung bekommt. ( starkes Schütteln oder ganz normales Hinlegen auf eine glatte, harte Fläche ) Außerdem leuchtet die Menütaste nicht mehr. Dann habe ich überlegt und war mir sicher das weder der Knopf noch das Handy so kaputt waren. Was soll ich jetzt tun ? Habe ich Recht oder müsste ich einen Anwalt einschalten? Müsste ich mit Samsung diskutieren oder mit Saturn ? Kann ich das Handy überhaupt nach dem angeblichen "Feuchtigkeitsschaden" überhaupt noch einschicken lassen ?! Bitte helft mir... bin echt verzweifelt :(
3 Antworten
Du gehst wieder zu Saturn und sagst ihnen dass du das Gerät mit neuen defekten zurück gekriegt hast.
Außerdem würde ich schriftlich verlangen dass angeblich ein Feuchtigkeitsschaden vorliegt.
Dieser kann übrigens auch eintreten durch Regen (wenn das Handy in der feuchten Hose ist oder ähnliches) oder wenn du es beim Sport dabei hast durch den Schweiß.
Bei Feuchtigkeitsschäden ist das Problem dass diese sehr einfach feststellbar und nachweisbar sind.
Jedoch musst du es nicht akzeptieren das dein Gerät offensichtlich beim Auseinandernehmen beschädigt wurde.
Der "Feuchtigkeitsschaden" ist sehr beliebt. Er wird anhand von im Handy angebrachten Indikatoren "festgestellt". Allerdings schlagen diese Indikatoren ziemlich früh an (es reicht etwas Schweiss).
Zudem muss das Gerät ja für den typischen Einsatzbereich ja auch geeignet sein und der befindet sich nun mal bei einem Handy draussen, so dass es auch mit den dort herrschenden Bedingungen bei den üblichen Schutzmaßnahmen (also bei Regen in eine gut schützende Tasche o. ä.)
Leider sind die Werte noch zu gering, so dass so ein Fall in Deutschland noch nicht vor Gericht gegangen ist. Nur in Österreich gibt es ein Urteil dazu (http://www.areamobile.de/news/8351-gerichtsurteil-feuchtigkeit-im-handy-ist-kein-wasserschaden).
Ich würde mal bei der Verbraucherzentrale vorbeischauen, was die davon halten.
Nach bereits 6 Monaten musst du nachweisen, dass der Defekt bereits bei Kauf bestand.
Ebenso, dass der Feuchtigkeitsschaden nicht von dir, sondern auf dem Transport oder beim Werkstattaufenthalt verursacht wurde.
Beides wird dir nicht gelingen: Ein Anwalt wird dir da fairerweise auch nichts anderes sagen, aber das für 170 € oder mit einem kostenpflichtigen Mandat deinen Fall gerne übernehmen :-(
G imager761
Habe so eine Zettel bekommen da stand drauf, dass das Handy eine Feuchtigkeitsschaden hatte und nicht repariert worden ist. Oder meinst du ich soll es von Samsung nochmal schriftlich verlangen ?