habe ich das recht auf vormittags Arbeit?
ch bin etwas verzweifelt ich habe vor wenigen Wochen begonnen in einer Kita zu arbeiten. ich habe mir extra teilzeit genommen um mittags meine 3 jährige Tochter von der Kita abholen zu können. ich habe eine super Arbeitsstelle aber eines passt absolut nicht ich arbeite 5 tage die Woche und die Chefin teilte mich anfangs zu 3 nachmittags Diensten ein also hätte ich 3 mal die Woche von 12-15 Uhr dienst. ich habe eingewilligt da ich dachte naja zum Glück hast du ja noch 2 tage wo du die kleine mittags abholen kannst. und heute plötzlich das unfassbare die Chefin kam zu mir und meinte Frau xxx zu mittags ist soviel los im kidnergarten sie können diesen Mittwoch nun auch nicht mittags aufhören sondern haben wieder ab 12 dienst bis um 15:00. nun kann ich meine Tochter genau einmal die Woche am Freitag mittags abholen das wars dann dafür habe ich mir aber nicht 20 h genommen!!! der Kindergarten beginnt schließlich um 8 Uhr und dann bin ich bis um 12 Uhr ohne meine Tochter und dann auch noch bis 3 Uhr! ich verstehe das nicht die Chefin richtet sich überhaupt nicht nach einer Mutter bei den Dienstzeiten ich meine das kann es doch nicht sein das man da keine Rücksicht nehmen kann, sie lässt nicht mit sich reden. habe ich nicht das recht darauf mit einem Kleinkind bei der diensteinteilung mitreden zu dürfen? danke...
5 Antworten
ganz schön frech - bekommst doch als mutter doch das gleiche Gehalt wie deine Kollegen ohne Kinder ? War deine private Entscheidung mit dem Kind dreist eine Bevorzugung zu erwarten - nett wenn man darauf rücksicht nimmt aber mehr auch nicht
Bei Einstellung hättest du klar sagen sollen, welche Arbeitszeit du dir vorstellst. Ist die Dienstzeit zb von 8-18 Uhr und du arbeitest 20 Std. Teilzeit, kann davon ausgegangen werden, dass du auch Spätdienste verrichtest.
Möchtest du nur bestimmte Zeiten eingeteilt werden, sollte dies explizit im Arbeitsvertrag aufgenommen werden, sonst ist es das Direktionsrecht des Arbeitgebers, dich bedarfsmässig einzusetzten.
Jedoch hätte auch der Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch darauf hinweisen sollen, dass die Dienstzeit und Verteilung der individuellen Arbeitszeit von 8 bis 15 Uhr (oder wie auch immer) erfolgt.
Vielleicht hat er es auch... du schreibst ja, du hast eingewilligt, weil du dachtest...... Denken ist schon mal ein guter Ansatz, aber darüber reden und ggf. vertraglich festhalten, ist wesentlich besser. Woher soll der Arbeitgeber wissen, was du im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten kannst/willst?? Ausser, du sprichst es an!
Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Du mußt nachschauen, was dort vereinbart ist. Ist diese Zeit nicht perse vereinbart, mußt du dich nach dem Chef richten.
Wenn die Arbeitszeit nicht eindeutig festgelegt ist im Vertrag. hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht. Wenn du schon einen Teilzeitarbeitsplatz abschließt, hättest du das vorher so festlegen müssen.
Nein, hast du nicht. Du hast dich als Arbeitnehmer nach den Dienstbelangen zu richten. Das müssen Hunderttausende von anderen Müttern auch. Die sehen ihre Kinder auch nicht von morgens bis abends, weil sie eben arbeiten.