Habe eine Brille unabsichtlich zerstört?

6 Antworten

Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt in der Regel keine Sachwerte. 

Ausnahmen:

  • Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe entstehen (z.B. zerrissene Kleidung) oder
  • durch den Arbeitsunfall beschädigte Hilfsmittel (z.B. Brille)

Evtl. hast du ja Glück...

Woher ich das weiß:Recherche

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) für Schüler könnte hier zum tragen kommen. Die versichert normalerweise nur Körperschäden. Bei der Brille wird eine Ausnahme gemacht.

Ich würde mal im Schulsekretariat nachhaken. Bitte nciht gleich abwimmeln lassen. Das bedeutet Formulare ausfüllen und manche Schulsekretärin mag das nicht so gerne ;-)

Ansonsten könnte man sich an die Haftpflichtversicherung wenden, dire man eigentlich haben sollte, am besten für die gesamte Familie.

DerHans  16.11.2021, 10:48

Und die private Haftpflichtversicherung wird dann genau diesen Weg gehen, und auf die Schule verweisen.

Die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt grundsätzlich - wenn ein Schulunfall vorliegt - nur Körperschäden. Eine Ausnahme macht der Unfallversicherungsträger bei Brillen (Hilfsmittel). Hier werden die Kosten der Brille in der Schüler-Unfallversicherung übernommen.

https://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/schueler/index.jsp

Die private Haftpflichtversicherung der Eltern ist nicht eintrittspflichtig, da kein Verschulden vorlag!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Frag im Sekretariat nach. Der Sportlehrer/Lehrerin hat den Vorgang ja bestimmt mitbekommen. Eine Brillenversicherung bezahlt in diesem Fall bestimmt nicht, wenn dann höchstens deine/eure Privathaftpflichtversicherung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wattdennnu2  16.11.2021, 11:49
wenn dann höchstens deine/eure Privathaftpflichtversicherung.

Die leistet nicht, weil kein Verschulden vorliegt.

euphonium  16.11.2021, 15:10
@wattdennnu2

DAs ist sicherlich Auslegungssache, aber würde mich nicht wundern. Gilt das auch, wenn derselbe Junge beim Kicken Nachbars Scheibe zertrümmert?

wattdennnu2  16.11.2021, 15:50
@euphonium

Das ist keine Ausslegungssache, sondern Kenntnis der entsprechenden Gesetzestexte und deren juristische Umsetzung.

Dein "Vergleichs"-Beispiel hinkt. Das sind zwei Paar Schuhe.

euphonium  16.11.2021, 17:54
@wattdennnu2

Das interessiert mich einfach, wenn ein Schüler im Sportunterricht die Brille eines anderen kaputt macht, ist das dann was anderes, wie wenn derselbe Schüler am Nachmittag Nachbars Scheibe zertrümmert?

wattdennnu2  16.11.2021, 18:29
@euphonium

Beim Sportunterricht müssen die Teilnehmenden damit rechnen, das Sachen beschädigt werden (Kleidung / Brille), oder sogar Verletzungen entstehen können (Mannschaftssport / Körperkontakt).

Der Nachbar kann (und muss!) nicht damit rechnen, dass "Fußballkünstler" ihm die Scheibe zertrümmern.

Wenn die Brille im Unterricht beschädigt wurde, ist das Sache der Schulhaftpflicht.

Wenn der Lehrer nicht darauf achtet, dass Schüler eine Sportbrille tragen, haftet die Schule.