Meine Frendin hat sich auf meine Brille gesetzt, wird Ihre Versicherung bezahlen?
13 Antworten
Ja. Für das ist eine Haftpflichtversicherung schließlich da.
Die Antwort ist definitiv falsch. Es liegt hier kein berechtigter Anspruch vor. Es muss niemand davon ausgehen, dass auf einem Sitzmöbel eine Brille liegt, da dies auch nicht der sinnvolle Aufbewahrungsplatz dafür ist.
Sorry, aber NEIN da eine Brille nicht auf einem Sitz zu suchen hat, laut Versicherung!!!!! Ich weiß das, habe es auch schon gehabt, allerdings bei meiner Mutter! Mein Versicherungsmakler hat mir denn aber gesagt das ich eine Zeitschrift vom Tisch genommen habe auf der die Brille lag und diese auf den Boden gefallen ist und ich beim suchen nach ihr auf sie getreten bin! Ich habe fast geglaubt er währe dabei gewesen ;-))))))))))
Schade das du den Stern schon vergeben hast! ;-))))))
Ich habe Recht
Denke 1000DH sind OK!!!!!
überleg dir gut, ob du wegen eines solch verhältnimäßig kleinen schadens die versicherung bemühen willst. wenn die vericherung nämlich der meinung ist, so "kleine dinge" würden sich häufen mutmaßt sie unter umständen, dass es sich um einen betrug handelt. ganz schnell bist du dann den vertrag los. zudem muss man bei einem neuabschluss bei einer anderen versicherung auch über seine bisherige "versicherungskarriere" auskunft geben. das könnte dir dann zum nachteil geraten. grds. sollen haftpflichtversicherungen ja vor horrenden zahlungen zum beispiel bei personenschäden schützen. eine kaputte brille ist salopp gesagt kleinkram.
Habe gerade den Fall einer Ablehnung. "Die Brille hat auf einem Sofa nichts zu suchen" und der Passus mit der Fahrlässigkeit. Werde meinen RA mit der Angelegenheit betrauen, denn der VN hat den Schaden definitiv verursacht. Und für solche Angelegenheiten gibt es eine PHV.
Ja, in dem Fall muss ihre Haftpflichtversicherung bezahlen. Verlass dich aber darauf, dass das nicht sofort geschieht.