Habe Ausbildungsplatz, Vertrag unterschrieben und will jetzt doch nicht mehr.
Habe bei Firma 1 einen Vertrag unterschrieben. Alles fertig. HAbe von Firma 2 (viel besseres Angebot + nah bei mir zuhaus) auch ein angebot bekommen und will eigentlich dorthin.
Kann ich einfach so Firma 1 sagen dass ich mich umentschieden habe?
Streng genommen gilt der Vertrag erst ab September
9 Antworten
Da Du in der Probezeit fristlos kündigen kannst, werden sie kaum auf dem Vertrag beharren - sie wüssten dann ja, dass Du wahrscheinlich kommen und am ersten Arbeitstag kündigen würdest.
Sie werden Dir dann wahrscheinlich einen kurzen Aufhebungsvertrag schicken, um das Thema aus der Welt zu schaffen.
Ruf sie so schnell wie möglich an, sei freundlich und bitte sie um Verständnis - viele Unternehmen sind über die IHK und andere Netzwerke miteinander verbandelt, so dass es einem schaden könnte, die erste Firma unnötig zu verärgern.
Immerhin - der September ist noch so weit weg, dass sie noch Zeit haben, Ersatz zu suchen.
Was steht denn zur Kündigung im Ausbildungsvertrag? Ist eine Kündigung vor Antritt der Ausbildung vertraglich ausgeschlossen?
Wenn eine Kündigung vor Ausbildungsbeginn nicht ausgeschlossen ist, solltest Du jetzt so schnell wie möglich eine Kündigung des Ausbildungsvertrags schreiben. Je schneller Du das machst, desto früher kann der Betrieb einem anderen Auszubildenden eine Ausbildung anbieten.
Sollte vertraglich eine Kündigung vor Ausbildungsbeginn ausgeschlossen sein, ruf bei der Firma an und bitte um einen Aufhebungsvertrag. Der wird Dir dann bestimmt gegeben da kein Betrieb sich unbedingt einen Auszubildenden in die Firma holen möchte, der sofort nach Beginn der Ausbildung sein Recht auf fristlose Kündigung innerhalb der Probezeit wahrnimmt und die Firma dann ohne Azubi dasteht.
Eine Kündigung kann nicht ausgeschlossen , siehe bbig.
Auszug aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde zum § 22 BBiG:
"Die Kündigung während und nach der Probezeit ist in § 22 ausdrücklich gesetzlich geregelt, nicht aber die Kündigung vor Beginn der Berufsausbildung. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Ausbildungsverhältnis bereits vor seinem Beginn von beiden Vertragsparteien wie während der Probezeit gekündigt werden kann. Die Kündigung ist jederzeit vor Beginn der Ausbildung zulässig, es ist aber das Schriftformerfordernis zu beachten.
Eine Ausnahme von dieser Kündigungsbefugnis vor Ausbildungsbeginn besteht nur dann, wenn die Vertragsparteien ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart haben oder sich eine solche aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, z.B. bei Vereinbarung oder dem ersichtlichen gemeinsamen Interesse, die Ausbildung jedenfalls für einen Teil der Probezeit tatsächlich durchzuführen (BAG 17.9.1987 - 2 AZR 654/86)"
Streng genommen gilt der Vertrag erst ab September
Streng genommen gilt der Vertrag ab dem Zeitpunkt an dem er von beiden Vertragspartnern unterschrieben wurde!
Verträge gelten doch nicht nur dann, wenn es dir gerade in den Kram passt!
Wie dem auch sei- rede mit der ersten Firma und klre das möglichst bald, damit sie nach einem Ersatz für dich suchen können!
October
So einfach kannst du das natürlich nicht sagen. Unter welchen Bedingungen der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann steht im Vertrag. Das beste wäre aber, einfach mit den Leuten der ersten Firma zu reden, eine gütliche Einigung mit der alle Parteien zufrieden sind, ist doch das beste.
Das steht nicht im Vertrag, sondern im bbig
Hast du noch den entsprechenden Paragraphen dazu? Meines Wissens nach ist einer Kündigung vor Beginn der Ausbildung eben nicht im BBiG geregelt.
Logik: Da in der Probezeit ohne Frist gekündigt werden kann, ist nach laufender Rechtsprechung eine Kündigung/ Absage vorhet immer möglich..
Ja, aber eben nur wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Es ist auch bei Ausbildungsverträgen möglich eine Kündigung vor Beginn der Ausbildung auszuschließen. Das ist im BBiG eben nicht ausdrücklich geregelt. Daher muss im Ausbildungsvertrag geschaut werden.
Ruf die erste Firma und kündige auch schriftlich, das geht rechtlich einwandfrei vor beginn und bis ende der Probezeit. Strafen darf es nicht geben.
Eine Kündigung kann nicht ausgeschlossen , siehe bbig.