Hab ich das Recht auf ein Abgangszeugnis, selbst wenn ich die Prüfungen nicht geschrieben habe und die Schule vorzeitig beendet habe?
Es war eine Privatschule, die ich letztes Jahr eigentlich mit der fachgebundenen Hochschulreife verlassen sollte. Nach dem ersten Halbjahr hatte ich so überhaupt gar keine Lust mehr und habe die Schule dann für eine Ausbildung abgebrochen. Ich musste aber weiterhin die Schulgebühren bezahlen, weshalb ich noch bis zum Ende des Schuljahres als Schüler auf dieser Schule angemeldet gewesen bin. Nun meine Frage, habe ich ein Recht auf ein Abgangszeugnis? Auch wenn dieser voll mit 6en sein wird, weil ich die Prüfungen nicht geschrieben habe und am Unterricht nicht teilgenommen habe, es geht nur ums Prinzip.
3 Antworten
Abgangszeugnis ja! Nur eben kein Abschlusszeugnis. Alles gute für dich.
danke dir!
Hey,
Ja. Ab einer gewissen Stufe hast du sowieso einen Abschluss sicher und das Zeugnis musst du dann bekommen.
LG
Ab einer gewissen Klassenstufe. Bei uns in BaWü hat man mit beenden der 10. Klasse am Gymi automatisch den Realschulabschluss. Bricht man das gymi also danach ab, muss man das Realschulzeugnis bekommen
Das habe ich nicht genauer definiert, weil ich nicht weiß aus welchem Bundesland du kommst und wie das bei euch an der Schule geregelt ist
ach so meinst du das. Ja ist bei uns auch ähnlich, aber ich habe schon meine Fachhochschulreife vorher gemacht. Das war nur ein einjähriges Ding für die allgemeine Hochschulreife. Deshalb war es auch auf einer Privatschule, weil es keine andere Möglichkeit gab, zumindest nicht in meiner Nähe. :)
Das Recht hast Du.
danke dir.
was meinst du mit "ab einer gewissen Stufe" ?