Haare vom Friseur verfärbt und Strähnenweise abgebrochen. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Ich habe da auch mal eine Frage. Ich war in dieser Woche beim Friseur, weil ich meine Haarfarbe verändern wollte. Ich gehe immer zur gleichen Friseurin, d.h. Sie kennt meine Haarstruktur und weiß wie oft ich schon getönt oder gefärbt habe. Meine Haare sind sehr lang, ursprünglich mittelblond. Einige Jahre lang habe ich sie stark aufgehellt getragen. Im letzten Herbst hatte ich plötzlich genug von blond und fand rotbraun wäre mal eine gute Farbe für mich. Leider war es so, dass das rot sich nicht in meinem Haaren hielt und so habe ich in den letztem Monaten dreimal nachtönen lassen. Jedes mal mit dem Ergebnis, dass ich nach wenigen Wäschen leuchtend rot Ansätze hatte, die auch so blieben und die Längen einfach nur braun waren. Mittlerweile war die Sache einfach zu bunt und ich habe mich von meiner Friseuren beraten lassen wie ich das rot wieder los werden könnte. Am liebsten hätte ich meinen Naturton mittelblond wieder gehabt. Die Friseurin hat mir abgeraten weil das erneute Aufhellen zu schädlich für die Haare wäre, aber sie riet mir zu Strähnchen. So wäre das „bunte“ gemildert und man könnte nach und nach das dunkle und rote auswachsen lassen. Das Ergebnis war leider, dass die Strähnchen am Ansatz Orange und an den Spitzen gelb waren. Und so hat die noch eine Tönung ins Haar gegeben, damit die Strähnchen eine einheitliche Fatbe erhalten. Das haben meine Haare nun übel genommen. Beim Stylen brachen meine Haare in großen Mengen hab. Es war ein Alptraum. Ganze Strähnen hatte ich einfach in der Hand. Ich war völlig in Panik, habe bezahlt (90 Euro!) und bin gegangen. Die Friseurin sagte noch zu mir: „Pflegen,pflegen pflegen, dann fangen die sich schon wieder!“ Zu Hause habe ich dann Gekurt, gespült und gepflegt, aber es beruhigte sich nicht. Ich bin dann zu einer anderen Friseurin gegangen um noch etwas zu retten. Leider war aber nichts mehr zu retten. Sie waren verfärbt, teilweise grün und aufgequollen, sind reihenweise abgebrochen. Sie mussten abgeschnitten werden. Von einer Länge von über 40 cm auf nun 7cm... das ist gar nicht so leicht zu verkraften. Heute war ich nun in dem Salon, in dem mir die Haare so verfärbt wurden. Ich wollte mich ganz in Ruhe gütlich einigen. Ich habe konkret keine Forderungen gestellt. Wäre sogar mit einer Entschuldigung und einigen Pflegemitteln einverstanden gewesen. Da standen da die Chefin und zwei Friseurinnen vor mir und sagten, dass sie mich gründlich aufklärt hätten und keine Verantwortung für die Folgen übernehmen wollten. Immerhin hat sie mir meinen Rock und mein Shirt das mit der Strähnenflüssigkeit bekleckert war abgenommen und wird mal sehen, was sie da von der Versicherung für mich tun kann...
Ist das wirklich so, dass ein Friseur keine Verantwortung für die Folgen seiner Arbeit trägt? Habe ich Anspruch auf einen Schadensersatz oder sogar auf Schmerzensgeld? Wenn ja, wie gehe ich am besten vor? Immerhin wird es vier fünf Jahre dauern bis meine Haare wieder nachgewachsen sind... Wer kann raten?
3 Antworten
das ist eine sehr ungünstig gelaufene behandelung gewesen. die innung sollten sie überspringen, eher direkt zur handwerkskammer, die gutachter haben. der beweis ist ja leider weg(abgeschnitten), gibt es denn bilder von der behandelung? prinzipiell muß der friseur dafür gerade stehen. und eine versicherung hat jeder friseur, die wird auch die kleidung erstezten müssen, haben sie da noch eine quittung drüber? ansonsten rechnung über gleichwertige kleidung holen/besorgen, dann muß die versicherung das übernehmen.
Vielen Dank für den Kommentar. Ich finde das völlig in Ordnung und hätte das vom Friseur meines Vertrauens auch erwartet, dass er die Behandlung ablehnt wenn sie zu unsicher erscheint. Wenn ich das Ausmaß hätte überblicken können, hätte ich mein Haar nicht riskiert. Der Ruf eines Friseurs ist sein Aushängeschild. Obwohl ich niemals absichtlich des Ruf des Friseurs nun ruinieren würde, so wird das trotzdem sicher zum Problem werden. Dieser Friseur befindet sich in meiner unmittelbaren Nachbarschaft und hier bei uns kennt man sich in der Nachbarschaft noch untereinander durch Arbeit, Schule, Hort oder Kindergarten. Die Chefin des Ladens hat mich bei unserem Gespräch, als ich mich um Klärung bemüht habe, darauf hingewiesen, das es Rufmord wäre, wenn ich meine Geschichte erzählen würde. Vermutlich ist das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen... Wir hatten gestern zu Abschluß des Gespräches, da wir ja zu keiner Einigung gekommen waren verabredet, dass sie eine Nacht über die Sache schlafen wollte und mich dann anruft. Der Anruf kam. Sie lehnt weiterhin jede Verantwortung ab. Wirklich schade...
- Dieser -Dein Friseur, ist so ziemlich das Übelste aller Friseure, was man sich nur vorstellen kann - der Inbegriff des Horrors - das Du denen so lange vertraut hast, wundert mich sehr - meine Geduld wäre schon bei der 1. mißlungenen Arbeit zu Ende gewesen. Ich fasse es nicht, was die Dir erzählen, von wegen Verantwortung- denn ein Friseur ist auch dann verantwortlich, wenn ein Kunde darauf besteht eine Arbeit machen zu lassen, die der Friseur im Vorfeld als zum scheitern verurteilt erkennt - da sind schon Gerichtsurteile gegen den Friseur gesprochen worden, obwohl der Kunde unterschrieben hat, dass er selbst die Verantwortung übernehmen will.** Kein Fachmann kann seine Verantwortung auf einen Laien übertragen.** Wende Dich in dieser Angelegenheit bitte an die Innung, bzw. denn Innungsmeister. Dieser wird entweder selbst oder Jemanden bestimmen, der Deine Haare begutachtet - Du kannst aber auch direkt beim Amtsgericht nachfragen, die helfen Dir auch ganz sicher weiter. Das Einzige, was Du falsch gemacht hast - Dir Deine Haare bei einem anderen Friseur abschneiden zu lassen, somit wird der gesamte Schadensumfang weniger sichtbar. Wenn Du Glück hast, sagt dieser Friseur als Zeuge aus? Ich gehe davon aus, dass Du diesem deletantischen Friseur das Handwerk legen kannst und Recht bekommst - sowas darf man sich nicht gefallen lassen - ein Schandfleck für die ganze Friseurinnung!
Grundsätzlich hast Du Anspruch auf Schadensersatz,ganz klar. Evtl. sogar auf Schmerzensgeld, wg.seelischen Folgen ;-) Ernsthaft. Gabs alles schon. Aber ohne Anwalt kommst Du auf keinen grünen Zweig. Wenn Du ja sogar eine gütliche Regelung versucht hast und derart abgewiesen wurdest. Als Zeugin brauchst Du die andere Friseurin,bei der du danach warst. Aber wie gesagt, läuft nur über Anwalt und Zivilklage!
Das Alles wird man der Fragestellerin aber auch bei Gericht erklären, den Prozess gewinnt sie auf jeden Fall!
ich habe das auch mal meinen kollegen vorgelesen, es klingt alles sehr verwirrend. es ist immer besser was dazu zu sagen, wenn man es sehen kann oder gesehen hat. deshalb mache ich solche sachen nie mehr, weil jedes haar anders reagiert, selbst wenn die kundin darauf besteht, ist mir mein ruf wichtiger und ich sage der kundin höflich das ich dann nicht der richtige friseur für sie bin!!! damit bin ich immer besser gefahren. da tut es einem immer wieder weh im friseurherz das andere kollegen das leider nicht so machen. ich wünsche ihnen viel erfolg mit allem und hoffe das sie einen friseur ihres vertrauens finden der sie hegt und pflegt weil sie es als kundin einfach so verdient haben.