Gutachter nach Autounfall wurde ohne Einverständnis geholt?
Hallo ich habe folgendes Problem, ich hoffe jemand kennt sich in diesem Bereich aus.
Am Samstag hatte ich einen Verkehrsunfall mit Personenschaden. (Mir wurde die Vorfahrt genommen und mich hat es überschlagen)
Ich habe es von einer Werkstatt abschleppen lassen und heute bin ich zu dieser hin um ein paar Utensilien aus dem Auto zu holen. Der Chef der Werkstatt hat mir gesagt das heute ein Gutachter kommt und sich das ganze anschaut.
Da ist es mir erstmal vergangen, weil ich als Geschädigter das Recht habe mir selbst einen Gutachter aus zu suchen.
Nach langer Diskussion mit dem Chef habe ich mich also darauf eingelassen das dieser Gutachter das übernimmt, ich habe den Chef aber gesagt das ich unbedingt dabei sein will wenn dieser kommt! (Weil ich einige Rechnungen, TÜV Bescheinigungen etc mitnehmen wollte.). Er meinte also das er nicht weiß wann er direkt kommt aber er ruft mich auf jeden Fall an wenn er da ist.
Jetzt aber ist es so, dass ich nicht angerufen worden bin und der Gutachter schon da war und das Auto bewertet hat. Eine Sauerei!
Zu meiner Frage, darf ich nun also trotz des bereits vollzogenen Gutachtens diesen ablehnen und mir selbst einen auswählen?
11 Antworten
Wessen Gutachter ist das denn ? Der den bestellt hat bestimmt dessen Handeln. Mir ist unklar wie dein Händler nun mit der Versicherung einen Gutachter bestellt haben will ?
Ich vermute mal das war ein Vorschlag der Werkstatt die FÜR DICH einen Guachter bestellt hat. Klär das erst mal
Und? Was hindert dich denn daran, einen eigenen Gutachter zu beauftragen? Das ist dir weiterhin nicht verboten!
Es ist aber auch das Recht der Versicherung ihren eigenen Gutachter vorbei zu schicken und da musst du auch nicht dabei sein. Rechnungen oder HU-Berichte interessieren den auch gar nicht. Er macht ein paar Fotos vom Wagen, füllt einen Schadensbericht aus und ermittelt anschließend Reparaturkosten und Restwert für seinen Auftraggeber. Dir gibt er keine Auskünfte, mit dir hat er gar nichts zu schaffen. Du erhältst dann ein Angebot von seinem Auftraggeber.
Was bedeutet "du hast dich darauf eingelassen"? Hast du eine Abtretungserklärung unterschrieben? Dann hast du auch ein Recht am Duplikat des Gutachtens. Wenn nicht, dann können dir die Kosten dieses Gutachtens egal sein und du bekommst es auch nicht zur Einsicht.
Außerdem würde ich das Fahrzeug in einer anderen Werkstatt reparieren lassen. Weil die aktuelle Werkstatt sich nicht an gegebene Vereinbarungen hält. Wer weiß an was die sich noch alles nicht halten.
Geh unbedingt zu einem Anwalt der sich im Verkehrsrecht auskennt. Keine Ahnung worauf sich dein Anwalt spezialisiert hat. Die tuen ja alle so, als hätten sie schon als Baby die Weisheit mit Löffeln inhaliert.
wenn du eine freie Gutachterwahl hast, dann bestimmst du, wer kommt. Nun ist es aber so, du bist eingeknickt, und somit hast du es ans Autohaus übergeben
Ja du kannst davon unabhänig auch einen eigenden Sachverständigen beauftragen:
"Dem Unfallbeschädigten steht es zu, selbst einen Sachverständigen zur Beweissicherung und Feststellung von den entstandenen Schäden sowie der Schadenhöhe hinzuzuziehen. Dabei kann der Unfallgeschädigte selbst entscheiden, welcher Sachverständige diese Arbeit durchführen soll. In diesem Fall sollten betroffene Personen sich immer für einen unabhängigen Sachverständigen entscheiden, welcher also an keine Versicherung gebunden ist und daher auch nicht in deren Interesse arbeitet und entscheidet. Das ist selbst dann der Fall, wenn die Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Wichtig hierbei ist jedoch, darauf zu achten, dass der Geschädigte selbst der Beauftragung des Sachverständigen durch die Versicherung nicht zugestimmt hat. Da es sich bei den Kosten von dem Sachverständigengutachten um sogenannte Bagatellschäden handelt, müssen diese von der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang erstattet werden.
Wichtig ist es nun, darauf zu achten, dass eine vollständige Beweissicherung bezüglich von dem Schadenumfang sowie der Schadenhöhe erfolgt. Nur so kann gewährleistet werden, dass die geschädigte Person die ihr zustehenden Schadensersatzansprüche auch im vollen Umfang bekommt. Des Weiteren kann so sicher gegangen werden, dass der Schaden durch den Unfall auch komplett erkannt wird und somit auch beseitigt werden kann. Das ist vor allem dann wichtig, um später vor Gericht Beweise in der Hand zu haben, denn immer mehr Unfälle landen heutzutage vor dem Gericht, wo eventuelle Reparaturdurchführungen oder aber Schadensersatzansprüche angeklagt werden.
Oftmals ist es so, dass der Unfallverursacher versucht, die Kosten zu drücken. In dieser Situation werden immer wieder Vor- und Altschäden am Fahrzeug des Geschädigten vorgeschoben. Auch diese Einwände können durch ein Gutachten von Anfang an entkräftet werden."
https://ihr-gutachten.com/rechte-als-geschaedigter-bei-einem-verkehrsunfall/
Achso. Ja ein 2ten kann Sie auch beeauftragen. Müsste aber dann wahrscheinlich die kosten selbst tragen.
Aber der Sachverständige der da war IST sein eigener Sachverständiger.