Grundstückskauf von Gemeinde - Bindungsfrist
Wir haben im Jahr 2000 ein Grundstück von unserer Gemeinde gekauft. Der Vertrag beinhaltet eine Bindungsfrist von 20 Jahren. Nun müssen wir unser Haus leider verkaufen, weil ich aus beruflichen Gründen in ein anderes bundesland ziehen muss. Hierzu habe ich folgende Fragen:
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Gibt es mittlerweile gesetzl. Regelungen, dfie sich mit dieser Thematik beschäftigen? Sind 20 Jahre Laufzeit bei einer solchen Bindungsfrist in Ordnung? Kann man gegen eine solche Bindungsfrist klagen (und wenn ja: mit welchetr Aussicht auf Erfolg)?
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Es gibt unseres Wissens nach verschiedene Laufzeiten dieser Bindungsfristen innerhalb des gleichen Baugebietes. Ist es im Sinne der Gleichbehandlung in Ordnung, wenn hier mit unterschiedlichen Bindungsfristen gearbeitet wird? Könnte man im Sinne der nicht erfolgten Gleichbehandlung dagegen vorgehen?
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Wo gibt es die Möglichkeit an ein Gerichtsurteil zu kommen, wenn man kein Aktenzeichen hat? Mir ist nämlich bekannt, dass in einem ähnlich gelagerten Fall mal ein Gerichtsverfahren gegegeben hat, indem unsere Gemeinde verklagt worden ist. Leider weiß ich nicht, über welche Instanzen das Verfahren gegangen ist.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
5 Antworten
Wenn es um die Erstattung einer Preisdifferenz und die Rückzahlung von Subventionen geht muss das im Kaufvertrag eindeutig geregelt sein, ist Abhängig von den Förderungsvoraussetzungen und kann deshalb hier nicht konkret beantwortet werden.
Verträge sind einzuhalten! Sie haben subventioniertes Bauland angenommen und werden diesen Vorzug bei vorzeitigeer Aufgabe des Vertrages an den Vertagspartner zahlen müssen; im Zweifel geht das zu lasten des Kaufpreises, den Sie erzielen, was nachbetrachtet für den Steuerzahler nur rechtens wäre!..
Sofern du das Grundstück nicht mit einem Mehrwert verschleuderst (Gewinn), musste garnichts zahlen. 20 Jahre ist ziemlich heftig, unsere Gemeinde hantiert mit 10.
Den qm-Preis zu deinem Grundstück findest du unter Boris (Bodenrichtwertinformationssystem) zu deinem jeweiligen Bundesland.
Da sind nur Erfahrungswerte, solltest lieber einen Anwalt/die Gemeinde selbst befragen
Was heißt denn "Bindungsfrist"? Wozu habt ihr Euch denn 20 Jahre verpflichtet? Wie habt Ihr Euch verpflichtet: Vertrag, Grundbuch, Baulast?? Wie genau sind die Formulierungen??
Das ist ja eine Wette auf ewiges Leben; die Rechtskraft einer solchen Vereinbarung bezweifle ich. Bedeutet "Grundstückspreis nachentrichten", dass Ihr beim Erwerb des Grundstück nichts bezahlt habt?? Wie soll die Berechnung des "nachzuentrichtenden Kaufpreises" nach 19 Jahren aussehen? Was passiert im Todesfall?? Ihr scheint da eine sehr merkwürdige und unübliche Regelung vereinbart zu haben!
Nööööö! Eine völlig normale Regelung bei subeventionierten Grundstücken z.B. für junge Familien. Wechselt der Eigentümerr vor Ablauf der Bindung, ist die Differenz zwischen "normalem Kaufpreis " und subventioniertem Preis selbstverständlich nachzuentrichten. Fällt der Begüstigte durch Tod aus, dann obliegt diese Ausgleichszahlungspflicht aufgrund der dinglichen Sicherung dem Erwerber, der diese Kosten beim Übernahmepreis berücksichtigen wird. .
Also geht es nur um die Erstattung einer Preisdifferenz und die Rückzahlung von Subventionen. Dies muss im Kaufvertrag eindeutig geregelt sein, ist Abhängig von den Förderungsvoraussetzungen und kann deshalb hier nicht konkret beantwortet werden.
Diese Info hilft mir auf jeden Fall schon mal. So, wie ich das sehe, wird sich sogar auf ein ähnliches Gerichsverfahren gegen unsere Stadt berufen. Wenn sich das tatsächlich bestätigt, dann wäre das natürlich äußerst hilfreich - auch wenn ich nach dem ersten Überfliegen des Urteils des BGH befürchte, dass wir dann wohl keine Möglichkeiten mehr haben werden...
Hilft Dir das ? http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Immobilien-finanzieren-Einheimischenmodelle-Baurabatt-von-der-Gemeinde-2468228 siehe unter "Nicht jede Klausel ist rechtens"
Diese Info hilft mir auf jeden Fall schon mal. So, wie ich das sehe, wird sich sogar auf ein ähnliches Gerichsverfahren gegen unsere Stadt berufen. Wenn sich das tatsächlich bestätigt, dann wäre das natürlich äußerst hilfreich - auch wenn ich nach dem ersten Überfliegen des Urteils des BGH befürchte, dass wir dann wohl keine Möglichkeiten mehr haben werden...
Sorry, habe hier eben falsch geantwortet. Mein Antwort bezog sich auf die erste Antwort zu meiner Frage.
Also: wir haben uns verpflichtet, unser Haus 20 Jahre selbst zu bewohnen. Bei Auszug vor Ablauf der 20 Jahre müssen wir den Grundstückspreis nachentrichten, und zwar auch dann, wenn wir unser Haus nicht verkaufen, sonder zum Beispiel vermieten. Die Verpflichtung erfolgte damals mit Schließung des notariellen Kaufvertrags. Die genauen Formulierungen müsste ich erst nachsehen.