Grundsicherung und Eigentumswohnung?
Hallo, ich bekomme seit Jahren Grundsicherung, da meine Erwerbsunfähigkeitsrente sehr niedrig ist. Nun habe ich geerbt und muss das Erbe erst aufbrauchen um dann wieder Grundsicherung erneut beantragen zu können. Ich spiele mit dem Gedanken mir eine kleine günstige Eigentumswohnung zu kaufen. Nun möchte ich fragen, wie hoch der Wert des Eigenheims sein darf, also wie angemessen damit ich es behalten dürfte und trotzdem Anspruch auf den Regelsatz der Grundsicherung zu haben? Danke für Eure Antwort Grüße von Katharina
3 Antworten
Bei der Grundsicherung wird nur das Einkommen, wozu auch Miet- und Pachteinnahmen zählen, angerechnet. Wenn Sie selbst in der Eigentumswohnung leben, können Sie also wieder Grundsicherung beantragen. Nach meinen Informationen steht eine 75 qm große Eigentumswohnung dem Anspruch auf Grundsicherung nicht entgegen.
Das ist wirklich eine sinnvolle Überlegung. Würde ich machen.
Sieh mal hier:
http://www.finanztip.de/eigentumswohnung-schonvermoegen/
Also 80 qm kann akzeptiert werden, aber eine eine 60 -70 qm Wohnung dürfte wohl immer durchgehen.