Grundsicherung und Eigentumswohnung?

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Bei der Grundsicherung wird nur das Einkommen, wozu auch Miet- und Pachteinnahmen zählen, angerechnet. Wenn Sie selbst in der Eigentumswohnung leben, können Sie also wieder Grundsicherung beantragen. Nach meinen Informationen steht eine 75 qm große Eigentumswohnung dem Anspruch auf Grundsicherung nicht entgegen.

Das ist wirklich eine sinnvolle Überlegung. Würde ich machen.