Grundgesetzte und Hartz4,miteinander vereinbar?
Im Grundgesetz steht geschrieben,jeder Mensch hat das Recht auf eine freie Berufswahl,dagegen verstoßen Jobcenter täglich,in dem sie den Menschen Jobangebote zuschicken,die überhaupt nicht zu ihnen passen und diese sie somit nicht wollen. Auch wird davon gesprochen,"Die Würde des Menschen sei unantastbar",trotzdem wird man von den Mitarbeitern wie ein Fußabtreter behandelt oder wie ein kleines Kind,das zu machen hat,was diese von einem erwarten,ansonsten hagelt es Sanktionen.
Wenn das Grundgesetz und die Hartz 4 Gesetze nicht miteinander vereinbar sind (der Meinung sind jedenfalls denke ich alle,die schonmal in der Hartz4 Falle gesteckt haben),warum reagiert die Bundesregierung nicht auf dieses Menschenunwürdige System? Man könnte jetzt noch viel mehr auf dieses Thema eingehen oder negatives über das derzeitige System schreiben,aber das würde ein wenig zu viel werden hier für meine Frage. Was denkt ihr,wann oder wird überhaupt etwas passieren und die Leute,die oben in der Regierung sitzen verstehen,dass das,was momentan mit den Menschen,die auf Hartz 4 angewiesen sind passiert,Menschenunwürdig ist?
14 Antworten
Von allein wird da gar nichts passieren.
Wenn würde das BverfG auf eine Klage hin urteilen.
Eine solche Klage brauchte nicht unter 10 Jahre, bis zu einem Urteil.
Zudem hat das BverfG geurteilt, dass der Staat einen weiten Gestaltungspielraum habe, innerhalb der Sozialgesetzgebung.
Bei gegebener wirtschaftshöriger Politik wird sich daran auch nichts ändern.
Es bleibt nur der beschwerliche Klageweg, zumal über die Instanzen.
Lies erst mal das GG und zitiere wo was von freier Berufswahl definiert ist ? Oder gar eine Garantie auf den Traumberuf !
Das GG macht ein paar Vorgaben: Diskriminierungsverbot, Gleichheit vor dem Gesetz, Menschenwürde, Demokratie, Recht auf Eigentum aber Soziale Verpflichtung des Eigentum, also eine soziale Marktwirtschaft.
daraus ergibt sich z.B. kein BerufsVERBOT wegen Rasse, Geschlecht oder Religion, daraus ergibt sich auch dass man sowas wie Hartz 4 nicht abschaffen kann und die Menschen verhungern lassen.
Ja ist vereinbar. Mir ist keine Klage bekannt, die beim Bundesverfassungsgericht positiv beschieden worden wäre. Du neigst meiner Meinung nach dazu, Begriffe wie "Recht" und "Würde" als nach Deinen Interessen einklagbar zu verstehen. Es gibt für den Staat keine Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass alle ihr Leben als Kunstmaler bestreiten können. Sie haben das Recht, das anzustreben, doch ist niemand verpflichtet, ihnen dafür ein Salär zu zahlen. Die Jobcenter sind als Vermittlungshilfe gedacht und - weil mit Menschen besetzt - mehr recht und manchmal auch schlecht in der Lage, eine optimale Hilfe zu geben. Doch das ist bereits ein freiwilliger sozialer Akt, auf dessen Optimierung niemand einen Anspruch hat. Gegen groben Mangel kann man klagen.
Abgesehen davon, dass der Begriff "Würde des Menschen" sehr umstritten und interpretationsfähig ist, umfasst auch er nur, dass man diese nicht willkürlich verletzen darf. Die "Würde des Menschen" ist eine Bringschuld, die wir alle gegeneinander haben, auch Du gegen den Rest der Gesellschaft. Das ist keine Einbahnstraße. Es ist nicht gemeint, dass sich jemand ins Bett legt und es für unter seiner Würde hält, dass er nicht vom Rest der Welt bedient wird. Würde ist kein Anspruch auf Ausbeutung der anderen. Es gibt keine Rechte ohne Pflichten! Es gibt kein bedient werden ohne dienen und Würde gegenseitiger Art bedeutet, dass beides im Gleichgewicht ist. Was der Staat den einen gibt, nimmt er anderen weg. Auch da hat er für Ausgleich zu sorgen und nicht einseitig nur die einen zu bedienen.
Bist du gezwungen Hartz4 in Anspruch zu nehmen? Natürlich hast du freie Berufswahl. Da du aber selbst nicht findest ist man so nett und vermittelt dich kostenlos damit du wieder ins Sozialsystem einzahlen kannst welches dich derzeit finanziert. Dass man schlecht behandelt wird stimmt pauschal auch nicht.
Niemand hindert dich daran, selber einen Job zu suchen. Ganz Grundgesetzkonform und wenn nicht derzeit, wann dann?
Nachtrag:
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und
Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
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