Grundbuch, Untreschied rot durch- und unterstrichen?

3 Antworten

Maarry:

Die Rötung eines Grundbucheintrags oder ein waagerechter Strich über und unter der Gesamteintragung sowie ein roter Schrägstrich von links oben nach rechts unten stellt nur ein buchtechnisches Hilfs- und Hinweismittel dar, dass die gelöschte Eintragung besonders hervorhebt und damit die Übersichtlichkeit des Grundbuchs erhöht.

Die Rötung oder Streichung  ersetzt nicht den ausdrücklichen Löschungsvermerk im Grundbuch.

Zu deiner Frage:

Es gibt keinen Unterschied, allerdings ist der Löschungsvermerk  ausschlaggebend.

Das ist dasselbe, die Grundbuchverfügung erlaubt beides. Allerdings haben Rötungen ohnehin keine rechtliche Wirkung. Maßgeblich ist die entsprechende (unterschriebene) Löschungseintragung. Daher könnte auch das ganze Grundbuch durchgestrichen sein, wenn die Löschung nicht unterschrieben ist, ist  die Eintragung nicht gelöscht.

Ich glaube, dass es keinen Unterschied gibt. Unterstreichen ist einfach dankbarer, da man das nacher noch besser lesen kann.