Grünes Kenzeichen an Pferdhänger?
Ich habe nun seid einigere zeit einen Pferdehänger. Als ich diesen Angemeldet habe meinte die Behördenmitarbeiterin ich könne ihn grün anmelden, also Landwirtschaftlich. Der Hänger sei dann über das Zugfahrzeug versichert. Der Hänger ist auf mich angemeldet, jedoch ziehen wir den Hänger mit dem Auto meines Freundes. Nun kam letztens jemand aus meinem Bekanntenkreis auf mich zu und meinte das ich es ändern soll, da es scheinbar nur gilt wenn der Hänger und das Auto auf die selbe Person zugelassen sind. Demnach ist mein Hänger mit grüner Nummer nicht versichert, wenn das Auto meines Freundes es zieht. Stimmt das? Sollte ich den Hänger ummelden? Danke schonmal im vorraus.
7 Antworten
Wer einen Pferdeanhänger zulassen möchte, hat die Wahl zwischen einem schwarzen und grünen Nummernschild.
Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen sind von der KFZ-Steuer befreit, das gilt nicht nur für Pferdeanhänger, sondern auch landwirtschaftliche Fahrzeuge wie z.B. Traktoren. Dringend zu empfehlen ist aber - wenn dafür auch keine Pflicht besteht - eine Haftpflichtversicherung. Denn laut § 7 des Straßenverkehrsgesetzes haften die Halter von PKW und Anhängern gemeinsam, wenn bei einem Unfall ein Schaden passiert.
Wer seinen Pferdeanhänger mit einem grünen Nummernschild fährt, ist auf den Einsatz zu Sportzwecken beschränkt, es ist also nicht erlaubt, anderes Gut zu befördern. Mit dem schwarzen Nummernschild gibt es keine Steuerbefreiung und die Nutzung ist für alle Güter erlaubt, also zum Beispiel auch für den Transport von Futter oder einen Umzug.
Laut Auskunft des Hamburger Finanzamtes für Verkehrsteuern werden die Steuern nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet:
Je 200 kg kostet es 7,46 Euro. Für die typischen Gewichtsklassen ergeben sich folgende Steuerbeträge:
Bis 1,6 t => 59 €
2,0t => 74 €
2,4 t= > 89 €
Bis 2,8t => 104 €
Bis 3,0 t => 111 €
Bis 3,6t => 134 €
Wie steht es um die Versicherung bei grünem Kennzeichen?Die Steuerbefreiung hat allerdings nichts mit der Haftung bei Unfällen zu tun: Mit Wirkung vom 01.08.2002 wurde das Straßenverkehrsgesetz dahingehend erweitert, dass Anhänger neben dem Zugfahrzeug einer isolierten und eigenständigen Gefährdungshaftung nach §7 StVG unterliegen. Damit haften nach § 7 Abs.1 StVG auch die Halter eines Pferdeanhängers, wenn durch einen Unfall beim Betrieb des Anhängers ein Dritter einen Sach- oder Personenschaden erleidet. Beide (Halter des Pkw und der Halter des Anhängers) haften nun gemeinsam (gesamtschuldnerisch).
Nach Aussage der Zulassungsbehörde wird zwar die Haftpflichtversicherung bei der Pferdeanhänger-Anmeldung mit grünem Kennzeichen nicht überprüft, und solange der Anhänger zusammen mit dem Zugfahrzeug bewegt wird, tritt bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges ein. Anders sieht es aus, wenn der Anhänger zum Beispiel beim Parken auf einem abschüssigen Gelände schlecht gesichert ist oder sich die Handbremse löst. Dann haftet der Halter und daher ist es dringend zu empfehlen, auch dafür eine Versicherung abzuschließen.
Erfreulich gering sind in diesem Fall die Kosten, die je Tonne zulässigen Gesamtgewichtes rund 15 Euro pro Jahr für die Haftpflichtversicherung, inklusive Teilkasko rund 25 Euro betragen (grobe Richtwerte!).
Grünes Kenzeichen an Pferdhänger?
Du hast also einen landwirtschaftlichen- oder forstwirtschaftlichen Betrieb ?
Bitte aber auch beachten, dass der Pferdehänger nur für Fahrten die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen verwendet werden darf.
z.B. den Pferdehänger für einen Umzug verwenden - ist verboten.
Der Hänger sei dann über das Zugfahrzeug versichert.
Nein - auch der Hänger muss versichert werden.
Stelle dir mal vor, der Hänger wird abgestellt und rollt auf ein anderes Auto. Dann darfst Du die Kosten aus der Portokasse zahlen und bekommst zusätzlich noch ein Strafverfahren wegen Nichtversicherung.
Außerdem ist die Regel, dass der Hänger über das Zugfahrzeug versichert ist, nicht mehr gültig. Auch die Versicherung des Hängers muss sich an den Kosten beteiligen.
Gruß Apolon
Bei Grünem Kennzeichen geht es gar nicht um die Versicherung sondern um die Steuer. Auch mit Grünem Kennzeichen besteht nach meinen Informationen Versicherungspflicht.
Wegen Versicherung geht es allerdings praktisch immer über das Zugfahrzeug, nur wenn der Anhänger schlecht gesichert abgestellt wird und durch Wegrollen einen Unfall verursacht tritt die Versicherung des Anhängers ein.
Da die Kosten für Versicherung und Steuer ziemlich gering sind würde ich den Anhänger mit Schwarzen Schildern zulassen. Die Pferde trasportierst Du wahrscheinlich auch nicht wegen landwirtschaftlicher Nutzung, sondern mehr wegen Deinem Hobby, Sport oder wie man das nennen möchte. Daher begehst Du mit dem Grünen Kennzeichen Steuerhinterziehung, das schlimmste Verbrechen das man begehen kann (Al Capone saß deshalb im Gefängnis, nicht wegen allem Anderen).
Die behördenmitarbeiterin meinte man darf den Hänger dann auch zu Sportzwecken benutzen. Und andere Sachen transportiere ich damit nicht. :)
Durch ein grünes Kennzeichen wird der Hänger nicht besteuert, versichert sollte er sowieso zum anmelden schon sein.
Im gleichen Zuge wird das entsprechende Zugfahrzeug höher besteuert, entsprechend sollte es da ein festes Fahrzeug geben. Durch die höhere Besteuerung des Zugfahrzeugs bringt einem das grüne Kennzeichen also fast nichts, sofern man kein Landwirt oder starker Turnierreiter ist.
Außerdem ist es immer problematisch, wenn man mal etwas anderes als ein Pferd transportieren will. Das ist damit strikt verboten, mit schwarzem Kennzeichen und normaler Besteuerung des Anhängers kein Problem und viel unkomplizierter.
Warum macht man sich nicht VOR dem anmelden mit einer grünen Nummer darüber Gedanken?
Darüber habe ich mir bereits gedanken gemacht. Jedoch bin ich mir sicher dass mein hänger nicht versichert sein muss, wenn er LWS angemeldet ist. Sonst hätte es ja auch nicht funnktioniert. Auserdem fahren wir bereits 2 Jahre mit dem Hänger, habe ihn bisher nie für was anderes gebraucht, nichtmal für unseren Umzug. Vondemher haben wir uns das schon reichlich überlegt. Die Frage kam nur auf weil diese bekannte meinte das nur die kombi Zugfahrzeug-Anhänger auf die selbe Person zugelassen sein muss.
Ich würde es auf jeden Fall ummelden. Denn mit einem grünen Kennzeichen darfst du nur Pferde ziehen und auch nur innerhalb des Kreises. Wenn du damit auch nur einen Hocker transportierst, kann das sehr teuer werden. Steuerhinterziehung. Ein Bekannter von mir hat mal für ein Reiterstübchen 4 Stühle transportiert, ist angehalten worden. Strafe: 3 Monatsgehälter.
Ich ziehe absolut NICHTS anderes damit;) dafür haben ir einen seperaten Hänger:)