ist mein auto versichert wenn ich gerade gekauft habe es aber noch nich angemeldet habe?

15 Antworten

Zunächst betrachten wir den § 10 Abs. 4 FZV (Fahrzeugzulassungsverodnung):

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Demnach dürfen Sie auf dem direkten Weg vom Käufer zur Zulassungsstelle fahren. Nicht aber erst nach Hause und dann am Montag zur Zulassungsstelle. Auch brauchen Sie mindestens die vor der Abmeldung des Pkw gültigen bzw. entwerteten / entstempelten Kennzeichen.

Das Problem sind aber die §§ 1,6 PflichtVersG (Pflichtversicherungsgesetz).

Gemäß § 1 PflichtVersG brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung. Eine Straftat nach § 6 PflichtVersG begeht:

"Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Wenn Sie lediglich eine vorläufige Deckung haben, besteht zwar ein gültiger Versicherungsschutz, aber noch kein gültiger Haftpflichtversicherungsvertrag.

Dieses kann dazu führen, dass Sie trotzdem erstmal zur Anzeige gelangen.

Der Polizeibeamte vor Ort sieht zunächst nur die enstempelten Kennzeichen und muss auf Ihren Angaben vertrauen. Diese ermitteln dann bei der Versicherung, ob zum Kontrollzeitpunkt ein gültiger Versicherungsschutz im Rahmen des Zulassungsverfahrens bestanden hat.

Leider begründet dieses bereits die Beschuldigteneigenschaft (Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens) und muss der Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.

Ein solches Ermittlungsverfahren wird mit einem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz in der Regel aber eingestellt.

Die Gesetze widersprechen sich, ist aber so.

das ist versichert, wenn das gültige Kennzeichen vom Vorbesitzer nach dran ist, allerdings ist bei einem Unfall, die Schadensregulierungsfrage problematisch, wenn du deine Autoversicherung nicht über den Kauf informiert hast. Es gibt überall vorgedruckte Kaufverträge für privaten Autoverkauf. Dort muß eingetragen werden wann (Datum), wo (Ort) und zu welcher Zeit (Uhrzeit) das Fahrzeug an den Käufer übergeben worden ist. Solltest Du so einen Kaufvertrag haben mit diesen Daten (Besonders Uhrzeit!) dann bist du aus dem Schneider, weil der Käufer das Risiko von sich aus eingegangen ist und ohne Kaskoschutz gefahren ist, den Schaden für den anderen Unfallbeteiligten muß die Versicherung löhnen, die die Deckungskarte ausgestellt hat. Der Käufer hätte ja auch die Möglichkeit gehabt erst das Auto umzumelden und dann zu fahren. Außerdem ist es möglich auf der Deckungskarte bereits einen Kaskoschutz mit eintragen zu lassen. Solltest Du keinen Kaufvertrag mit diesen Daten haben, brauchst du auf alle Fälle Zeugen für die Übergabe, die die Uhrzeit bestätigen können, wenn gar nix von alledem, Herzliches Beileid und viel Glück beim Rechtsanwalt...

Bei wem soll das denn versichert sein ??? Du mußt Dir rote Nummernschilder holen. Die kosten 11 €.

siola55  13.03.2011, 13:43

Rote Nummernschilder gibt's für den Privatmann nicht mehr, das war mal vor ein paar Jahren! Heute gibt es eine "eVB-Nr." als Ersatz für die alte Deckungskarte, mit der geht man dann zur Zulassungsstelle und holt sich ein "Kurzzeitkennzeichen", welches dann i.d.R. für 5 Tage gültig ist und hat damit Kfz-Haftpflichtschutz für diese 5 Tage!

radmichel  13.03.2011, 08:04

So weit ich weiß, gibt es für Privatpersonen keine Roten Kennzeichen mehr. Nur noch KurzzeitKennzeichen.

renise  13.03.2011, 08:10
@radmichel

Wie dem auch sei...man braucht aber bestimmt auf jeden Fall eine Deckungskarte einer Versicherung.

radmichel  13.03.2011, 08:12
@renise

In dem KzKz ist schon die Versicherung und Steuer enthalten.

siola55  17.03.2011, 22:39
@renise

Gibt's auch nicht mehr, die gute alte Deckungskarte! Man benötigt seit Jahren schon die neue eVB-Nr. - sie ist eine 7-stellige Zahl und nennt sich elektronische Versicherungsbestätigungsnr. - als Ersatz für die alte Deckungskarte und wird zur Zulassung benötigt!

Dann hätte der Verkäufer es nicht abmelden dürfen. So aber darf es nicht mal auf dem Parkplatz vorm Haus stehen.

pavel666 
Beitragsersteller
 13.03.2011, 08:08

es ist angemeldet und wird auch noch vom verkäufer gefahren

amigo06  13.03.2011, 08:45
@pavel666

Wenn es angemeldet bleibt (mit Nummerschilder) darfst du das Auto fahren und meldest es dann morgen um.

Klammlosewelt  13.03.2011, 09:43
@amigo06

Da hat amigo06 völlig Recht.

Wenn der Vorbesitzer das Fahrzeug noch nicht abgemeldet hat, und noch ein Nummernschild vorhanden ist, ist das Fahrzeug auch versichert. Ist das Fahrzeug aber bereits abgemeldet, und kein Kennzeichen mehr vorhanden, mußt Du Dir bei Deinem Versicherer eine eVB-Nr. für ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. (telefonisch) Damit bekommst Du beim Straßenverkehrsamt ein Kurzzeitkennzeichen, dass 5 Tage gültig ist. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen übernimmt meist die Versicherung, wenn Du das Auto dann bei diesem Versicherer versicherst. Ansonsten mußt Du fragen wie hoch die Gebühr ist. Das ist unterschiedlich. Aber völlig ohne Kennzeichen zu fahren ist strafbar, und es besteht kein Versicherungsschutz.