Darf ich 1er Pferdehänger ohne Hängerführerschein fahren?
Ich habe mich bereits informiert und bin auf folgendem Sachstand (bitte korrigiert mich, falls ich was falsch verstanden habe): Der Anhänger darf mit Füllgewicht nicht schwerer sein als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs, wobei die Gesamtmasse (Auto+Hänger+Füllgewicht) 3,5 Tonnen nicht überschreiten darf. Unsicher bin ich mir, bei den Daten des Hängers, die man zusätzlich noch beachten muss. Angeblich darf man nur ungebremste Hänger fahren, und die Anzahl der Achsen ist wohl auch noch relevant??? Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen? Ich bin schon ganz wirr, vor lauter verschiedener Daten, die ich mir zusammengesucht habe..
5 Antworten
Der Anhänger darf mit Füllgewicht nicht schwerer sein als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs
Fast. Die tatsächliche Masse des Anhängers darf das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Bei Geländewagen darf sie das 1,5-fache des zul. Gesamtgewichts nicht übersteigen. Ebenso wenig darf natürlich die Herstellervorgabe über die erlaubte Anhängelast überschritten werden.
Für die Frage, ob du den Zug dann fahren darfst, ist die Summe der zul. Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Hänger ausschlaggebend. Bis 3,5 Tonnen reicht Klasse B aus, zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen genügt die Erweiterung des Führerscheins auf B96. Erst bei Zügen über 4,25 Tonnen wird die Klasse BE benötigt, die dann auch eine weitere Fahrprüfung beinhaltet.
Natürlich muss ein Hänger mit über 750 kg über eine (Auflauf-) Bremse verfügen, das ist bei Pferdehängern aber eigentlich immer der Fall. Andernfalls müsste beim Ablesen der zul. Anhängelast des Fahrzeugs der Wert für ungebremste Anhänger genommen werden und der liegt meist zwischen 500 und 750kg. Da müssten Pferd und Hänger dann sehr sehr klein sein ;-)
Zur Anzahl der Achsen: Mehrachsige Anhänger dürfen mit Klasse B und B96 nicht gezogen werden (bei BE weiß ich grad nicht genau), ein Hänger mit Tandemachse mit unter 1m Achsabstand gilt juristisch aber als Einachser und darf somit gezogen werden.
Wenn du also beispielsweise einen Hänger mit zul. Gesamtmasse von 1,6 Tonnen hast (gängiger Wert für kleinere Hänger), könnte es knapp werden. Dann darf dein Zugfahrzeug nicht mehr als 1,9 Tonnen zul. Gesamtmasse haben. Hat der Hänger weniger (zul. Gesamtmasse, nicht tatsächliche Masse), darf das Zugfahrzeug entsprechend mehr haben.
Fröhliches Rechnen und allzeit gute Fahrt ;-)
Das findest du in §42 Abs. 1 der StVZO, genau da, wo auch das mit der Anhängelast steht. Für die Fahrerlaubnisklasse ist das nicht relevant, das stimmt, aber eben für die Zulassung zum Straßenverkehr.
Zur Anzahl der Achsen - da hatte ich wohl was Falsches gespeichert. Eine Beschränkung auf einachsige Hänger war laut Wikipedia bei der alten Klasse 3 vorgesehen, ist bei den neuen Führerscheinen aber weggefallen. Das kommt davon, wenn man seine Infos nicht überprüft...mein Fehler ;-)
Dann sind wir uns ja vollkommen einig. Die Anhaengelast hat mit der Fahrerlaubnisklasse nichts zu tun, ist aber ebenfalls wichtig. Daher habe ich das beilaeufig ebenfalls erwaehnt, du hast die genaue Quelle dazu geliefert.
Und das mit den Achsen .. die FeV wurde ja oefter mal geaendert, wer hat da gleich alle Aenderungen im Kopf bzw wer weiss noch, wann genau was geaendert wurde?! Da lag ich auch schon daneben.
Aber im Gegensatz zu vielen anderen usern auf dieser Plattform hast du offensichtlich ebenfalls wirklich Ahnung von den Dingen.
Na das freut mich doch und das Lob kann ich nur zurückgeben ;-)
Danke, sehr aufschlussreich! !
Also mit dem Führerschein Klasse B darfst du einen Anhänger fahren, der entweder eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg hat, dann darf der Zug (Auto + Anhänger) höchstens eine zulässige Gesamtmasse von 4250 kg haben, oder einen Zug (Auto + Anhänger) der die zulässige Gesamtmasse von 3500kg nicht überschreitet. Also das Ein Pferdehänger diese 750kg überschreitet musst du gucken was die zulässige Gesamtmasse vom Auto ist, allerdings bezweifel ich dass du unter den 3500 bleibst..
Ich habe das alles schon ausgerechnet, ich komme, wenn ich das Pferd mitzähle, auf maximal 3,4 Tonnen, Tendenz ist aber weniger, ich habe da sehr hoch gerechnet.
Du hast hoffentlich daran gedacht, die zulässige Gesamtmasse zu addieren, anstatt die tatsächliche Masse? Das ist nämlich ausschlaggebend dafür, ob du den Zug fahren darfst. Ob der Hänger voll ist oder leer, spielt da also gar keine Rolle.
Bei einem 1er Anhänger haut das auch oft mit Klasse B schon hin. Die Klasse B96 wurde eigentlich extra geschaffen für Pferdeanhänger und die üblichen Wohnwagen, so dass man dafür nicht extra BE braucht..
Dafuer gibt es dann den B96.
Der Anhänger alleine darf zusätzlich die zulässigen Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten
EDIT:
Die Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) oder einem Anhänger über 750 kg zGM, wenn die zGM der Kombination (zGM Zugfahrzeug + zGM Anhänger) nicht größer ist als 3.500 kg.
Genau so. Man hat daneben die Moeglichkeit, auch B96 zu machen. Dafuer sind nur ein paar Fahrstunden erforderlich, dann wird das eingetragen. Man braucht noch nicht einmal eine Pruefung.
Ich würde dir keinen 1-er Anhänger empfehlen, diese fallen sehr leicht um in der Kurve. Du kannst genausogut einen 2-er Hänger mit einem pferd fahren, solange das gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 tonnen überschreitet
Du kannst genausogut einen 2-er Hänger mit einem pferd fahren
Hm...leider nicht...2er Hänger haben meist 2 oder 2,4 Tonnen zul. Gesamtmasse. Wenn man dann noch die zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs hinzurechnet, kommt man ganz schnell auf 4 Tonnen und mehr. Da benötigt man dann schon B96 oder BE, selbst wenn das tatsächliche Gewicht deutlich geringer ist, das spielt da keine Rolle.
Kann ich mir nicht vorstellen, lies dir mal die Antwort oben drüber durch, da steht das Problem mit den gebremsten Hänger, was auf jeden Fall beachtet werden muss! Zum umkippen kann ich nichts sagen, mein Pferd wurde immer mit einem 1er Hänger gefahren, klar, er fährt sich nicht so gut wie ein Doppelhänger, aber man fährt ja keine Rennen damit :-)
Hey! Seit Januar diesen Jahres gibt es eine neue Regelung für Anhänger.. Wie das genau aussieht, weiß ich auch nicht.. aber meiner Meinung nach, darfst du keinen 1er Pferdeanhänger ohne Hängerführerschein fahren. Ich mache gerade meinen Motorrad-Führerschein (Auto habe ich schon) und da war es neulich in der Theorie Stunde Thema. Da saßen auch 2 Mädchen, die ihren Anhängerschein machen, weil sie reiten. Ruf doch mal in einer Fahrschule in deiner Nähe an. Die werden dir die Richtlinien sagen können. :)
Wo finde ich das? Davon steht in der FeV nichts drin. Die tatsächlichen Massen spielen für die Fahrerlaubnisklasse keine Rolle.
Wo steht das? In Fev §6, wo die Fahrerlaubnisklassen definiert sind, steht nichts davon.
Ansonsten OK. Auch das mit der Anhängelast, die vom tatsächlichen Gewicht des Anhängers nicht überschritten werden darf. Das kommt aus der StVZO