Grüne Schilder?

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Im öffentlichen Verkehrsraum gelten nur die Verkehrszeichen, die auch in der StVO abgebildet sind. Hierbei spielt sowohl die Grösse, wie auch die Farbe eine wichtige Rolle. Nur wer ein Schild nach der StVO anbringt, kann auch bei einem Verstoß dagegen geahndet werden. Was man jedoch auf seinem Privatgrund für Schilder anbringt, bleibt jedem selbst überlassen. Allerdings wird dann die Polizei dort nicht tätig. Es soll lediglich den Willen des Besitzers widergeben.

Das ist ein Privatgelände.