Greift eine Haftpflicht bei eigener Dummheit?

3 Antworten

Da du wohl zur Miete wohnst: Ja, in der Annahme, dass Mietsachschäden versichert sind (in jeder halbwegs gescheiten Police der Fall).

Greift eine Haftpflicht bei eigener Dummheit?

Ja, dafür ist sie da.
Versichert sind Schadesnersatzfoderungen von Dritten, die durch Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Schäden durch Unterlassung aus Fahrlässigkeit/ grober Fahrlässigkeit enstanden sind.

Sofern sich eine beschädigte Sache in deinem Besitz befindet (Miete, Leihe, Pacht, Überlassung usw.) gelten Schäden als nicht versicherte Eigenschäden, als wärst Du selbst der Eigentümer. Wobei die Top-Tarife der Versicherer auch Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen einschließen.

Für Deinen Fall gilt:

hast Du den Schaden an der eigenen Toilette (Eigentum) angerichtet, ist der Versicherungsschutz wegen Eigenschaden ausgeschlossen.

Hast Du den Schaden in der von dir gemieteten Wohnung (als Mieter ist man Besitzer) angerichtet, ist der Schaden nur versichert, wenn "Mietsachschäden" explizit mitversichert sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wäre es eine fremde Toilette, die Du ruiniert hast - ja. Deine eigene zahlt Deine PHV nicht.

zumSchotter 
Beitragsersteller
 28.03.2022, 12:21

Es handelt sich um die Toilette in meiner WG. Ändert wahrscheinlich dann nichts, oder?

BLAEKK  28.03.2022, 12:23
@zumSchotter

musst nachsehen: gemietete Sachen. Muss passen.

verreisterNutzer  30.03.2022, 09:35
@BLAEKK

"gemietete Sachen", bzw. "Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen" ist etwas anderes als "Mietsachschäden". Mit den gemieteten oder geliehenen Sachen sind die Fahrräder des Klassenkammeraden, Fotoausrüstung vom Opa, gemieteter Hochdruckreiniger aus dem Baumarkt usw. gemeint. Die dauerhaft angemietete Wohnung gehört zu den Mietsachschäden.

Meist gibt es aber nur die Wahl zwischen Standarttarif, in dem ausschließlich Verstöße gegen den Schadensersatzparagraph versichert sind und Top-Tarifen, die sowohl die "Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen" wie auch Mietsachschäden, Verlust privater Schlüssel, Gefälligkeitshandlungen usw. usw. usw mit abdecken.

BLAEKK  30.03.2022, 09:42
@verreisterNutzer

Du hast vollkommen Recht, habe mich schlampig ausgedrückt und die von Dir genannten Mietsachschäden gemeint.

Ich selbst bin auf einem (150,-) Selbstbehalt “sitzen” geblieben, als unser Sohn in einem gemieteten Urlaubshaus in HR etwas ruiniert hat.