Graffitti - Haustür beschmiert

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Der Geschädigte hat Anspruch auf restlose Beseitigung des Schadens. Wenn dies durch Reinigung geschehen kann, hat er keinen Anspruch auf eine neue Hauseingangstür.

qglocke75 
Beitragsersteller
 06.10.2011, 12:07

Danke für die Antwort. Mehr wollte ich gar nicht. VIELEN DANK!

du hast erstmal das recht, durch z.b. eine reinigungsfirma den alten zustand herstellen zu lassen...

nur wenn das nicht klappt, dann kann auf einer neuen haustüre bestanden werden...

und ich würde deinen sohn "fühlen" lassen, was für einen mist er gemacht hat und an den kosten der reinigung "beteiligen": jeden monat abzug eines teils des taschengeldes.... wenn er bisher genug geld hatte, um sprüchfarben / lacke zu kaufen, um so einen blödsinn zu machen, dann kann man ihm ruhig dieses überschüssige geld mal eine zeitlang abziehen...

und ein paar andere aufgaben bekäme er von mir auch aufgedrückt, damit in seinem verdrehten köpfchen mal ein paar sachen in "ordnung" gerückt werden - dass man eigentum anderer nicht einfach "versaut" / beschädigt... lg

Das bezweifle ich stark, dass ein Graffitti von einer Haustüre restlos abgeht. Natürlich behauptet die Reinigungsfirma dass sie das kann. In der Realität ist es aber so, dass kaum ein Graffitti weg geputzt werden kann. Das geht nur bei speziellen Untergründen. Lass den schaden durch deine Haftpflichtversicherung regeln, es ist dann auch deren Risiko, ob sie es mit einer Reinigungsfirma versuchen wollen oder ob sie gleich eine neue Tür bezahlen. Für euch bleibt der Selbstbehalt ja gleich. Ich würde mir auch Gedanken um den Geschädigten machen. Er hat eine verschmierte Tür und du willst ihm auch noch den ganzen Dreck und und den Gestank der Reinigung zumuten...

Die Geschädigte kann Schadenersatz verlangen in der Art, dass der Zustand wie vor der Schädigung erreicht wird. Kann ein Schaden durch Reparatur oder hier eine Reinigung fachgerecht beseitigt werden, so sind die Kosten hierfür eine berechtigte Forderung. Ist eine Reparatur nicht möglich, so ist grundsätzlich der Zeitwert der beschädigten Sache die Basis für den Schadenersatz. Dabei gibt es zwar Ausnahmen, aber eine solche scheint hier nicht vorzuliegen.

Zunächst einmal kann man versuchen die Farbe mit Terpentin oder ähnlichem zu entfernen. Geht die Farbe absolut nicht runter, muss die Tür (Holz) abgeschliffen und neu lackiert werden. Eine neue Tür ist m.E. absolut nicht notwendig. Von Metall- oder Glastüren lässt sich die Farbe meist ohne größeren Aufwand entfernen.