Grabstein für unsere Tochter wurde durch eine Spedition beschädigt angeliefert. Was kann man hier machen?
Ich habe am 09.06.2016 einen Grabstein bei GG Granitgravur GmbH für meine totgeborene Tochter bestellt und per Paypal bezahlt. Der Grabstein wurde am 07.07.2016 durch eine Speditionsfirma geliefert. Meine Mutter hat diesen Grabstein in Empfang genommen und auch unterschrieben, dass der Grabstein in Ordnung ist. Als ich am besagten Tag nach Hause kam, hab ich mir den Stein genauer angeschaut und an der Seite einen Sprung im Stein gesehen. Leider hat meine Mutter diesen Schaden bei Lieferung nicht gesehen. Darauf hin habe ich bei GG Granitgravur angerufen und den Sachverhalt geschildert. Die Mitarbeiterin von GG Granitgravur hat mir gesagt, dass sie in den nächsten 2 Wochen einen neuen Stein anfertigen werden und sich selbst mit der Speditionsfirma auseinander setzten werden. Ich sollte dann Bilder der Beschädigung per Mail zuschicken, was ich auch am gleichen Abend getan habe.
Nach etwa zwei Wochen habe ich immer noch keine Rückmeldung von GG Granitgravur erhalten, sodass ich per Mail angefragt habe. GG Granitgravur teilte mir dann mit, dass sie die Spedition noch nicht erreichen konnten, wegen Urlaubszeit und ich mich noch bis zum 01.08.2016 gedulden soll. Da sie sich am 01.08.2016 hab ich erneut eine Email geschickt, jedoch bis her ohne Antwort. Ich habe diesen Sachverhalt bereits bei Paypal auch schon geschildert. Hier hat GG Granitgravur auch noch nicht drauf geantwortet.
Gestern habe ich dann mit GG Granitgravur telefoniert und da haben sie mir gesagt, dass sie noch am Fall dran sind und sie mich nicht vergessen haben. Eine Zwischenmitteilung gab es nie. GG Granitgravur wartet noch von der Spedition auf Rückmeldung über den Sachverhalt. Dann sagt sie, dass im Zweifel, wir auf den Kosten sitzen bleiben, da meine Mutter den Empfang des Grabsteins ohne Mängel bestätigt hat mit der Unterschrift.
Was kann ich hier in diesem Fall tun? Wie sieht das rechtlich aus?
Vielen Dank für eure Hilfe!
4 Antworten
Bei verdeckten Schäden besteht eine 7 tägige Meldefrist. Diese Frist wurde ja eindeutig von dir eingehalten. Das Problem daran ist die Beweispflicht deinerseits, dass der Schaden bereits bei ANlieferung bestand und nur nicht direkt sichtbar war. Wurde der Stein von dir bwegt / an einen anderen Ort gebracht? Wenn nein könntest du argumentieren, dass der Stein vom Ablieferort nicht bewegt wurde, und daher kein Schaden in deiner Obhut entstanden ist. Auf jeden Fall bei deinem Vertagshandel reklamieren, die SPedition direkt ansprechen ist sinnlos sofern du nicht der Auftraggeber bist. Hattest du eine Transportversicherung abgeschlosen (bzw. der Auftraggeber)? Ansonsten beträgt die Höchsthaftung des Spediteurs bzw, des Frachtführers nur 8,33 SZR / kg (ca. 10 Euro je kg Bruttogewicht der Sendung).
mdamai:
Eine in Form und Inhalt entspr. schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels hätte ich den verschiedenen Telefongesprächen und Mails allemal vorgezogen. Stattdessen läßt du dich zwei Monate lang vertrösten.
Empfehlung: Hole die Mängelrüge per Einchreiben sofort nach und behalte dir ausdrückl. die Beauftragung eines Anwalt vo..
Erstmal mein Beileid.....
Rein rechtlich gesehen ist der Zug für Reklamationen abgefahren weil ja bestätigt wurde das der Stein bei Lieferung in Ordnung war.Du kannst nur darauf hoffen das die Gravurfirma kulant handelt und den Stein neu anfertigt.
Deine Mutter hat ja unterschrieben das alles passt.
Da wirst du nix machen können.