Grabmal über einen Steinmetz genehmigt nun Reklamation der Gemeinde ?
Wie üblich haben auch wir einen Steinmetz zu Rate gezogen der uns bei der Gestaltung des Urnen-Wahlgrabes behilflich sein sollte. Nachdem wir uns einig waren beantragte unser Steinmetz eine Genehmigung für die Ausführung. Der Antrag wurde gestellt und ordnungsgemäß genehmigt. 2 Monate nach Ausführung kommt nun das Friedhofsamt und teilt uns mit, dass sie etwas übersehen haben und die Grabstätte nun geändert werden muss. Grabmal muss nun die doppelte Stärke haben etc. Müssen wir uns das gefallen lassen?
5 Antworten
Unter der Annahme, dass die Anforderung des Amtes rechtmäßig ist (bzgl. der Stärke) bin ich auch der Auffassung, dass die Gemeinde die Mehrkosten tragen muss.
Ich würde einen Kostenvoranschlag für die Mehrkosten an Amt schicken und um eine Freistellungserklärung bitten bzw. um eine Zusage, dass die Kosten erstattet werden mit dem Hinweis, dass ja bereits eine Genehmigung vorlag und ihr euch nichts habt zu schulden kommen lassen.
Sollten sie sich wehren, kommt ihr ohne einen Anwalt nicht weiter. Er sollte seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Verwaltungsrecht haben.
Da ich keine Ahnung habe, wie hoch die Mehrkosten sind, kann ich nicht einschätzen. Fakt ist aber, das in Fällen der Amtshaftung (so wie hier) die Durchsetzung der Anspruch nicht so einfach ist. Ich wüsste auch nicht, ob eine Rechtsschutzversicherung solche Fälle abdeckt.
Wenn es lediglich um ein paar hundert Euro geht und das Amt sich querstellt, würde ich die Kröte schlucken und es dabei belassen, allenfalls bei einem Anwalt mit oben genannten Schwerpunkt mir eine Erstberatung für max. 190 Euro netto leisten und dann weitersehen.
Viel Erfolg
Es sollte möglich sein, gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen. Macht das erst einmal.
Dann nehmt Euch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Der soll den ganzen Sachverhalt auseinander dröseln und heraus finden, wo der Fehler lag. Dann habt Ihr eine Grundlage für eventuellen Schadenersatz.
Sofern der Steinmetz bei dem Antrag alle notwendigen Angaben wahrheitsgemäß gemacht hat, gehe ich davon aus das die Gemeinde zwar die Änderung des Grabmals fordern darf wenn sie berechtigt ist, aber sie muss euch evtl. die entstandenen bzw. entstehenden Kosten ersetzen. Am besten solltet ihr das von einem Anwalt klären lassen.
amylu:
Derjenige, der eine fehlerhafte Genehmigung erteilt hat, hat auch die Kosten der Änderung zu tragen.
gefallen lassen vermutlich schon, aber die kosten müsst ihr m.E. nicht tragen.. aber ich bin kein fachanwalt