Ruhestörung durch Friedhofarbeiten während der Beisetzung erlaubt?

5 Antworten

Nach §167a StGB ist die absichtliche oder wissentliche Störung einer Bestattungsfeier eine Straftat. Ob der Straftatbestand hier erfüllt ist, ist natürlich eine Auslegungsfrage und wird auch mit dem Abstand zur Beisetzung, der wirklichen Lautstärke, usw. zu tun haben.

Ich kann mir nicht vorstellen das es rechtlich wirklich verboten sein könnte. Der Mensch der das macht wird Mitarbeiter deeeess Friedhofs / Gemeinde / Kirche sein oder mindestens durch diese beauftragt, quasi für die Arbeiten die auch grade die Beisetzung druchführen.... irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen das es hier verboten sein könnte.

Anderseits hindert niemand ein daran zu dem Herren/Dame hinzugehen und um Verständnis zu bitten das die Trauernden in diesen 20 Minuten zumindest eine ruhige Arbeit zu schätzen wüssten.... ich gehe davon aus das Mitarbeiter auf einen Friedhof dem Wunsch sicher nachkommen können/werden ?

schnakschnik 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 16:54

Hab nie geschrieben das ich es nicht versucht habe!

Das wird hier jetzt nun grad völlig falsch interpretiert!

Ich hab sie drauf hingewiesen und sie reagierten sehr unfreundlich und sagten das sie nur ihre Arbeit machen und nahmen KEINE Rücksicht.

Drum jetzt der schriftliche Weg.
Ich würde halt gerne wissen, ob so etwas gesetzlich geregelt ist.
Was ist mit § 167a?

heirote23  24.09.2018, 17:53
@schnakschnik

Da musst Du nicht die Arbeiter anmachen, die machen nur ihren Job. Das hättest Du vorher mit der Friedhofsverwaltung klären können.

Ob es erlaubt ist oder nicht, weiß ich nicht, aber ich finde es aufs Höchstmaß Pietätlos.

Ich würde als Trauender aus der Hose fahren

schnakschnik 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 16:24

Ja, bin ich auch und ich überlege ob man sich da beschweren kann - meiner Meinung nach geht sowas gar nicht!

Woelfin1  24.09.2018, 16:26
@schnakschnik

Zumindest die Friedhofsverwaltung sollte man zusammenfalten.

zonkie  24.09.2018, 16:33
@Woelfin1

aber warum sowas nachträglich machen und nicht vor Ort einfach mit den Menschen reden ? Wenn sich dieser tatsächlich ignorant verhalten hat/würde ist das natürlich wieder was anderes.

Aber so ganz ohne Versuch find ichs einfach etwas unsinnig.... Jetzt ein Gespräch mit irgendeinem Verwaltungsangestellten führen statt vor Ort den Gärtner nett hinzuweisen und sich lieber die ganze Zeit drüber aufzuregen.... da peinigt man sich nur unnötig selbst und macht sich sogar noch mehr Arbeit da man nun noch jemand anrufen muss.

schnakschnik 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 16:48
@zonkie

Hab nie geschrieben das ich es nicht versucht habe!
Das wird hier jetzt nun grad völlig falsch interpretiert!
Ich hab sie drauf hingewiesen und sie reagierten sehr unfreundlich und sagten das sie nur ihre Arbeit machen und nahmen KEINE Rücksicht.
Drum jetzt der schriftliche Weg.
Ich würd einfach gerne wissen ob so etwas gesetzlich geregelt ist!

zonkie  24.09.2018, 16:54
@schnakschnik

Nein hast du nicht .. du hast dich gar nicht dazu geäußert ob ein versuch unternommen wurde. . und hier gehe ich erstmals davon aus das Menschen schreiben was sie bisher unternommen haben (lernt man hier über die Zeit das oft die einfachsten Wege eben nicht bestritten werden)

So ein Vorgehen der Arbeiter ist natürlich ziemlich unpassend. Ggf gibt es für den Friedhof eine Art Platzregel (?) die verhalten bei Beisetzungen definiert. Generell kann ich mir nicht vorstellen das es während einer normalen Arbeitszeit verboten sein kann ... eher ein "Hausrecht" das dies untersagen könnte.

Aus pietätischen Gründen wird darauf verzichtet wären den 30min.

schnakschnik 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 16:23

In meinem Fall wurde nicht drauf verzichtet - leider!

... bestimmt, denn es wird ja keine christliche Bestattung sein mit Pastor und Glocken und so.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung