Ist es eigentlich Diebstahl vom Friedhof Blumen mit zu nehmen?

10 Antworten

Die Blumen auf dem Grab gehören nicht den Verstorbenen, sondern den Nutzungsberechtigten des Grabes, meist den Familienangehörigen der Familien.

Man darf auch im Grunde kein Unkraut jäten oder Büsche schneiden auf fremden Gräbern.

Also, ja es war Diebstahl, was ihr gemacht habt. Auch wenn sich niemand im Grab aufgeregt hat.

DrCox1982  10.03.2020, 11:04

Und Hart Asozial.

Es gibt auf jedem Friedhof auch eine Friedhofsordnung. In dieser dürfte wohl immer drinstehen, dass von den Gräbern nichts mitgenommen werden darf.

Es handelt sich auf jeden Fall um Diebstahl.

Meinst Du, die Leute, die Blumen auf das Grab der Eltern oder des Ehepartners oder vielleicht sogar ihrer Kinder legen, freuen sich, wenn sie am nächsten Tag nicht mehr da sind?

RonaldEck 
Beitragsersteller
 01.03.2020, 01:54
Meinst Du, die Leute, die Blumen auf das Grab der Eltern oder des Ehepartners oder vielleicht sogar ihrer Kinder legen, freuen sich, wenn sie am nächsten Tag nicht mehr da sind?

Glaubst du etwa dass wegen den fehlenden Blumen doppelte Tränen vergossen werden?

Oma1705  01.03.2020, 19:29
@RonaldEck

Das hat ja nichts damit zu tun, ob jemand deswegen doppelte Tränen vergießt. Es geht einfach darum, dass jemand das Grab eines Verstorbenen schmückt und ein anderer die Blumen einfach mitnimmt, also stiehlt.

RonaldEck 
Beitragsersteller
 01.03.2020, 19:40
@Oma1705

Das nennt man Totenkult & Geldverschwendung.

Oma1705  01.03.2020, 19:41
@RonaldEck

Wie Du das nennst, spielt überhaupt keine Rolle.

Wie würdest Du Dich fühlen ,wenn Du eine Deko kaufst und jemand anderer nimmt es einfach mit?

RonaldEck 
Beitragsersteller
 01.03.2020, 22:44
@Oma1705
Wie Du das nennst, spielt überhaupt keine Rolle.

Nicht nur ich... Duden, Wiki o. nach dem Lexikon sind jene Begriffe die angebrachten Bezeichnungen für solch eine Handlung.

Wie würdest Du Dich fühlen ,wenn Du eine Deko kaufst und jemand anderer nimmt es einfach mit?

In dem Kontext?

In so eine Situation werde ich nicht kommen, da ich dem Totenkult nicht nachgehe.

Da die Unterhaltung sich von der eigentlichen Frage nun deutlich entfernt und mit dem Inhalt nicht mehr im Zusammenhang steht... gibt es keinen Grund die Unterhaltung fortzusetzen.

Mit den besten Grüßen aus ***

an die Oma1705

p.s. Würde mich auf einen Antwort bei der folgenden Frage von dir freuen...

Das ist Grabschändung und nach §168 StGB Störung der Totenruhe strafbar. Zudem ist das unmoralisch. Trauernde legen Blumen auf das Grab um der verstorben zu gedenken.

RonaldEck 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 23:17
Das ist Grabschändung und nach §168 StGB Störung der Totenruhe strafbar.

Nicht wirklich!

Grabschändung bezeichnet das mutwillige Zerstören oder Beschädigen von Gräbern.

Blumen sind keine Gräber und dass entwenden von Blumen o. Kerzen führt nicht zu der Zerstörung eines Grabes.
§ 168 Störung der Totenruhe

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

  • Was ist „Beschimpfender Unfug“?

Beschimpfender Unfug im Sinne von Absatz 2 ist wiederum eine ungehörige, rohe Gesinnung zeigende Handlung, in der eine Missachtung gegenüber dem herausgehobenen Charakters des Ortes Ausdruck kommen muss.

Beispiele

Strafrechtlich relevant sind etwa das Herumschreien in Kirchen, das den gesamten Gottesdienst stört.

Hierunter fallen allerdings auch die Vornahme sexueller Handlungen, das Beschmieren mit Hakenkreuzen oder das das Singen von „schweinischen Liedern“.

Der Kreativität etwaiger Tathandlungen sind jedoch keine Grenzen gesetzt.

Quelle

Du meintest tote haben keine rechte, somit auch kein besitz.

Gebe ich dir teils recht,

Denn du vergisst Eine entscheidende Sache es gibt zwar Besitzer (der der die Blumen zurzeit hat)

aber es gibt zu dem noch einen Eigentümer,...(dem gehören rechtlich die Blumen)

wenn ich zum Friedhof gehe und dort gekaufte Blumen Ablege Bin ich, und bleibe ich der Eigentümer.

da der Tote kein Besitz mehr haben kann,

wäre dann der Friedhof der Besitzer der Blumen,

und ich der Eigentümer.

kommt dann jemand und entfernt diese Blumen, ohne meine Zustimmung oder ähnliches ist es Diebstahl, da ich Rechtlich immer noch Eigentümer bin da ich die Blumen weder Verschenkt, noch verkauft habe.

RonaldEck 
Beitragsersteller
 01.03.2020, 15:02

Hmmmm....

Die Blumen die am Friedhof gebracht werden, werden im eigentlichen Sinn der Friedhofsverwaltung o.d.g vom Eigentümer übergeben damit die der Besitzer der Blumen wird und das damit die Friedhofsverwaltung o.d.g auf die Blumen acht gibt, beziehungsweise sie verwahrt.

d.h. die Leute welche Blumen am Friedhof bringen, nutzen den Friedhof eigentlich als Zwischenlager für Blumen.

Das, damit die Blumen am Friedhof auf einer Grabstätte austrocknen und verrotten. Und das, damit man beim nächsten Mal die Blumen entsorgen kann, damit man frisch bezahlte Blumen zum trocknen hin legen kann. 🙄

Ziemlich bizarr diese Tradition.

MrHeavyMetal  01.03.2020, 15:56
@RonaldEck

Dann wäre ich aber immer noch Eigentümer der vertrockneten Blumen. Und wenn sie versteinert wären. Ändert nix daran das es Diebstahl ist.

RonaldEck 
Beitragsersteller
 01.03.2020, 19:37
@MrHeavyMetal
Ändert nix daran das es Diebstahl ist.

Außer eine unbegründeten Meinung, ist der Satz nicht weiteres.

MrHeavyMetal  01.03.2020, 20:49
@RonaldEck

Die Meinung ist begründet. =)

Ist schon ziemlich geschmacklos sowas zu machen, auch wenn der entstandene Schaden gering ist. Der Strafbestand des Diebstahls §242 wird erfüllt und nach gründlicher Prüfung ggf. auch die Störung der Totenruhe §168

Gruß

RonaldEck 
Beitragsersteller
 01.03.2020, 00:50
Der Strafbestand des Diebstahls §242 wird erfüllt

Das glaube ich nicht...

§ 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

  • A: Tote haben keine Rechte!

Die Rechtsfähigkeit eines Menschen endet durch den Tot und nur durch ihn.

Unter der Rechtsfähigkeit versteht man die Eigenschaft natürlicher und juristischer Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Beim Menschen beginnt sie mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod.

Quelle

B: Dereliktion

Wer nicht mehr Eigentümer eines Gegenstandes sein will, kann das Eigentum an der Sache aufgeben. Relativ einfach ist das bei den beweglichen Sachen, also fest umrissenen Gegenständen. Diese kann man einfach liegenlassen (…)

Es muss aber wirklich deutlich werden, dass jemand das Eigentum an der Sache tatsächlich aufgeben wollte. (…)

Es muss aus dem Verhalten oder gegebenenfalls auch aus dem Gegenstand geschlossen werden können, dass der Eigentümer diesen Gegenstand nicht mehr haben wollte.

Quelle

  • Frage: Wer benutzt den Friedhof als Aufbewahrungsstätte für seine Blumen?

Niemand!

Wenn jemand wieder kommt, dann um die Blumen zu entsorgen...

demnach, wird in dem Szenario das Eigentum an der Sache deutlich aufgegeben und dadurch das Tote keine Rechte haben, ist Diebstahl auszuschließen.

und nach gründlicher Prüfung ggf. auch die Störung der Totenruhe §168
  • Das lässt sich leicht prüfen:
§ 168 Störung der Totenruhe

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

  • Blumen entwenden ist weder Diebstahl noch Störung der Totenruhe noch Grabschändung.
Ist schon ziemlich geschmacklos sowas zu machen,
  • Gut möglich... aber das war nicht die Frage und vor Gericht hat der Geschmack keine Bedeutung.
MfG

p.s.: Je besser du die Spielregeln eines Spiel kennst, um so besser kannst du das Spiel spielen!